Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 31553 Sachsenhagen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,7 km vom Suchpunkt

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Ein Unternehmen aus Sachsenhagen kann die allgemeine Kursbeschreibung zur Vorbereitung seiner Anfrage nutzen: Welche vorhandenen Qualifikationen bringen Beschäftigte mit, und was sollen sie auffrischen oder neu lernen? Praktische Aufgaben sind dabei Teil des regulären Lehrgangs. Besondere betriebliche Wünsche benötigen eine ausdrückliche Abstimmung mit der Ausbildungsstelle.
Ein gemeinsamer Schulungstag kann für ein Team aus Sachsenhagen die Abstimmung erleichtern. Ob er im eigenen Betrieb oder in einem Kursraum der Schule stattfindet, hängt von Gruppengröße, Raumangebot und verfügbaren Terminen ab.
Senden Sie bei einer Anfrage möglichst die Betriebsadresse und den gewünschten Zeitraum mit. Teilen Sie außerdem mit, welche Beschäftigten eine Ausbildung und welche eine Fortbildung brauchen. Vor einer verbindlichen Buchung sollten die Kosten geklärt sein. Berechtigte betriebliche Lehrgänge kann die ermächtigte Schule direkt mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen. Lassen Sie sich sagen, wie Ihr Unternehmen die Teilnahme dafür anmelden muss.
| Gegenstand | Bedeutung |
|---|---|
| Lehrgang | Fähigkeiten erwerben oder auffrischen |
| Inhouse | Vereinbarter Lernort |
| Benennung | Betriebliche Ersthelferaufgabe |
Die Angaben machen den fachlichen Zweck deutlich.
Geeignete vorhandene Nachweise einbeziehen.
Zeit für angeleitete Aufgaben ermöglichen.
Besondere Wünsche gesondert benennen.
Die DGUV nennt einen Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle, der nicht älter als zwei Jahre ist, für diese betriebliche Verwendung. Betrachten Sie die konkrete Bescheinigung, bevor weitere Lehrgänge angemeldet werden. Andere anerkannte Qualifikationen können ebenfalls berücksichtigt werden. Die erstmalige Benennung als Ersthelfer verlangt keine neue Grundausbildung. Die betriebliche Prüfung ist keine pauschale private Ablaufregel des Fahrerlaubnisnachweises; der tatsächliche Ausgangsstand der Person bestimmt den passenden weiteren Kursbedarf.
Auch Verbandmittel gehören zu den Themen des allgemeinen Ausbildungsrahmens. Beschäftigte können Fragen aus dem Arbeitsumfeld mitbringen und die Inhalte praktisch im Zusammenhang bearbeiten. Daraus entsteht aber kein selbst zusammengestellter Kurzlehrplan als Ersatz für den regulären Lehrgang. Besondere zusätzliche Wünsche werden mit der Schule gesondert besprochen. Die Firma sollte aus allgemeinen Themenangaben keine garantierte Spezialleistung einer bestimmten Ausbildungsstelle ableiten, sondern den tatsächlich benötigten weiteren Umfang ausdrücklich anfragen.
Ein geeigneter Raum unterstützt Inhouse-Unterricht; die Beschäftigten sollen ohne parallele Arbeitsaufträge praktisch teilnehmen können.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die mögliche Übernahme von Kursgebühren richtet sich nach den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers; Arbeitsentgelt und Fahrten trägt der Arbeitgeber.
Erforderliche Angaben mit der ermächtigten Schule abstimmen.
Zusätzliche Leistungen vor der Beauftragung gesondert vereinbaren.

Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Der Unterricht umfasst damit jeweils 405 Minuten, zuzüglich Pausen. Eine vereinbarte Durchführung am Betriebsstandort verändert den regulären Umfang der Schulung nicht.
Notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und die Bescheinigung zählen nach den DGUV-Hinweisen zum Standardlehrgang. Besondere weitere Wünsche werden ausdrücklich vereinbart. Die Firma sollte den zusätzlich gewünschten Umfang bereits bei ihrer Anfrage verständlich benennen.
Eine erstmalige Benennung entscheidet das nicht allein. Anerkannte vorhandene Qualifikationen sind einzubeziehen. Lassen Sie den passenden weiteren Lehrgang anhand dieser Ausgangslage einordnen; in Zweifelsfällen kann nach den DGUV-Hinweisen auch eine Ausbildung anstelle einer Fortbildung erfolgen.
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