Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 67752 Wolfstein sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
14,9 km vom Suchpunkt

15,7 km vom Suchpunkt

18,6 km vom Suchpunkt

18,9 km vom Suchpunkt

20,2 km vom Suchpunkt

20,3 km vom Suchpunkt

Wolfstein · Rheinland-Pfalz
Für Wolfsteiner Unternehmen bestimmt der tatsächliche Qualifikationsstand die Kurswahl. Geeignete anerkannte Vorbildung kann bereits vorliegen; eine neue Aufgabe allein verlangt deshalb keine neue Grundausbildung. Die regulären Lehrgänge finden bei ermächtigten Stellen statt. Klären Sie mit der Ausbildungsstelle, welcher Lehrgang für die konkreten Personen benötigt und welche Durchführung vereinbart wird.

Für Wolfsteiner Unternehmen beginnt die Planung mit dem Schulungsziel: Werden neue Ersthelfer ausgebildet, oder ist die Fortbildung bereits geschulter Beschäftigter an der Reihe? Diese Angabe hilft der Schule, die Anfrage dem richtigen Lehrgang zuzuordnen.
Bei einer Gruppe können Sie zugleich einen Termin im Unternehmen anfragen. Beschreiben Sie dafür den Betriebsstandort, die verfügbaren Räume und die Zahl der Teilnehmenden. Alternativ lassen sich einzelne Beschäftigte zu einem offenen Kurs anmelden. Das Verfahren zur Kostenübernahme klären Sie vorher mit Anbieter und zuständigem Unfallversicherungsträger. Eine direkte Abrechnung setzt einen berechtigten betrieblichen Lehrgang bei einer ermächtigten Stelle voraus.
Berechtigte Lehrgangsgebühren werden zwischen ermächtigter Ausbildungsstelle und Unfallversicherungsträger unmittelbar abgerechnet. Eine direkte Abrechnung zwischen Mitgliedsunternehmen und Träger ist dafür nicht vorgesehen. Klären Sie daher vor der Buchung das anzuwendende Verfahren und gegebenenfalls notwendige vorherige Anträge. Eine privat oder betrieblich selbst bezahlte Rechnung sollte ohne diese Prüfung nicht als sicher nachträglich erstattungsfähig eingeplant werden. Die Berechtigung wird für die tatsächliche Teilnahme geklärt.
Offene Plätze und eine eigene Gruppe werden ausdrücklich angefragt.
Vorhandene Qualifikation und Bedarf mitteilen.
Gewünschte offene Teilnahme oder Inhouse-Durchführung benennen.
Die tatsächlich angebotene Durchführung bestätigen lassen.
Grundlage
Vorhandene Nachweise der Person
Grundlage
Konkrete Vereinbarung mit der Ausbildungsstelle
Grundlage
Berechtigung und zuständiges Trägerverfahren
Reguläre betriebliche Lehrgänge enthalten Übungen während der tatsächlichen Teilnahme.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Fragen Sie die ermächtigte Ausbildungsstelle nach den für dieses Trägerverfahren erforderlichen Arbeitgeberunterlagen. Die Abrechnung einer berechtigten Lehrgangsgebühr erfolgt direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine gegebenenfalls verlangte vorherige Genehmigung klären.
Unternehmens- und Teilnehmerdaten nach den Vorgaben übermitteln.
Eine Anfrage sollte erkennen lassen, welche Schulung oder anerkannte Vorqualifikation die Person bereits hat. Halten Sie den konkreten Nachweis dafür bereit. Die DGUV beschreibt geeignete Qualifikationen, die für die Ersthelferaufgabe berücksichtigt werden können. Eine bloße Erinnerung, früher Erste Hilfe gelernt zu haben, ersetzt diese Angaben nicht. Ausbildung und Fortbildung werden auf dieser Grundlage ausgewählt, statt aus einer neuen Benennung automatisch eine weitere Grundausbildung abzuleiten. Regulär umfassen die Lehrgänge neun Unterrichtseinheiten; Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. In Zweifelsfällen kann Ausbildung anstelle von Fortbildung besucht werden.
Der Standardlehrgang ist mit höchstens zwanzig Teilnehmenden beschrieben. Eine ausdrücklich gewünschte Gruppe unter zwölf kann bei tatsächlichen Mehrkosten eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung erfordern. Diese Angaben setzen weder einen allgemeinen Schulpreis noch eine zwingende Mindestgröße jedes Angebots fest.
Die DGUV nennt keine vorgeschriebene Form für die Bestellung, empfiehlt jedoch die schriftliche Form. Die Bescheinigung dokumentiert den absolvierten Lehrgang. Wer die Aufgabe im Unternehmen übernimmt, wird daneben betrieblich bestimmt und sollte nachvollziehbar zugeordnet sein.
Der Träger übernimmt im vorgesehenen Verfahren Lehrgangsgebühren nur für tatsächlich Teilnehmende. Eigene Rücktrittsbedingungen der Ausbildungsstelle sind gesondert zu betrachten. Lesen Sie sie vor der Anmeldung und melden Sie Änderungen unmittelbar; eine pauschal kostenlose Absage wird dadurch nicht zugesagt.