Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 17326 Brüssow sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
14,4 km vom Suchpunkt

19,7 km vom Suchpunkt

39,5 km vom Suchpunkt

43,3 km vom Suchpunkt

52,1 km vom Suchpunkt

52,7 km vom Suchpunkt

Ein Brüssower Unternehmen sucht für seine Ersthelfer eine geeignete Qualifizierung. Ausbildung und Fortbildung werden bei speziell ermächtigten Ausbildungsstellen durchgeführt. Der persönliche Bedarf bestimmt den passenden Lehrgang. Die praktischen Aufgaben gehören zum Lernen; ein gemeinsamer Standort macht aus der Schulung keine allgemeine Besprechung über Erste Hilfe.
Für ein Unternehmen in Brüssow kann die gemeinsame Fahrt zum Kurs einen erheblichen Teil des Schulungstags ausmachen. Prüfen Sie deshalb früh, ob einzelne Beschäftigte an einem offenen Lehrgang teilnehmen oder ob eine Gruppe einen Termin am Betriebsstandort anfragen soll.
Zu einer Inhouse-Anfrage gehören die Adresse, die Gruppengröße und der benötigte Lehrgang. Raum und organisatorische Voraussetzungen werden mit der Schule vereinbart. Auch die Kostenübernahme sollte vorher feststehen: Für berechtigte betriebliche Teilnehmende kann die ermächtigte Ausbildungsstelle direkt mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen. Lassen Sie sich erklären, welche Angaben und Formulare Ihr Betrieb benötigt.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers bestimmen die mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren; zusätzliche Leistungen brauchen eine eigene Betrachtung.
Vorgaben der eigenen BG oder Unfallkasse beachten.
Weitere vereinbarte Leistungen gesondert prüfen.
Die DGUV nennt regelmäßige, mindestens jährliche Unterweisung aller Betriebsangehörigen zu den Erste-Hilfe-Einrichtungen und dem Verhalten im Betrieb. Diese örtlichen Informationen ergänzen die Qualifizierung einzelner Ersthelfer.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






| Schritt | Ziel |
|---|---|
| Bedarf einordnen | Geeigneten Lehrgang auswählen |
| Unterricht | Grundlagen und praktische Fähigkeiten lernen |
| Unterweisung | Betriebliche Einrichtungen und Abläufe kennen |
Drei Angaben machen die Anfrage aussagekräftig.
Vorhandene geeignete Schulungen benennen.
Die betriebliche Ermächtigung berücksichtigen.
Zeit für die angeleiteten Aufgaben vorsehen.
Die DGUV verweist für die betriebliche Ersthelferqualifizierung auf speziell ermächtigte Stellen und verlinkt deren Liste. Damit lässt sich der geeignete Rahmen der Suche bestimmen. Die Liste selbst sagt jedoch noch nichts über einen freien Termin oder die Durchführung in Ihrem Raum aus. Für die konkrete Gruppe müssen Angebot und Lehrgang tatsächlich vereinbart werden. Nennen Sie dafür die vorhandene Qualifikation der vorgesehenen Beschäftigten.
Im DGUV-Rahmen werden unter anderem Eigenschutz, Notruf und die Betreuung betroffener Menschen behandelt. Diese Themen werden im Lehrgang vermittelt und geübt; eine Inhaltsübersicht ist keine Anleitung für eine bestimmte Notfallsituation. Beschäftigte sollten Fragen aus ihrem Verständnis heraus stellen und die vorgesehenen Aufgaben selbst bearbeiten können. Die konkreten Übungen und der Ablauf richten sich nach dem vereinbarten Lehrgang. Eine allgemeine Themenübersicht bestätigt noch keine bestimmte Durchführung oder ein individuelles Angebot.
Sie umfasst regulär neun Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten. Pausen kommen hinzu. Inhouse verringert diesen Umfang nicht; Beschäftigte benötigen den vollständigen vereinbarten Lehrgang mit Gelegenheit, die vorgesehenen praktischen Aufgaben selbst unter Anleitung zu bearbeiten.
Für betriebliche Ersthelfer gilt in der Regel ein Abstand von zwei Jahren. Geeignete absolvierte Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen werden berücksichtigt. Eine neue Aufgabe allein verlangt deshalb keine erneute Grundausbildung; maßgeblich ist der tatsächliche persönliche Bedarf.
Der reguläre betriebliche Lehrgang umfasst Präsenz und praktische Übungen. Ein Video allein genügt diesem Rahmen nicht. Beschäftigte brauchen Gelegenheit zur eigenen angeleiteten Arbeit und können Verständnisfragen während der dafür geeigneten Veranstaltung klären.