Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 96358 Teuschnitz sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
15,9 km vom Suchpunkt

17,4 km vom Suchpunkt

18,6 km vom Suchpunkt

19,9 km vom Suchpunkt

28,9 km vom Suchpunkt

29,7 km vom Suchpunkt

Für die Ersthelferaufgabe im Teuschnitzer Unternehmen ist der tatsächliche anerkannte Qualifikationsstand wichtig. Eine neue Benennung allein schreibt keine neue Grundausbildung vor. Offene Teilnahme oder eine vereinbarte Inhouse-Schulung wird auf diesem Bedarf aufgebaut. Die reguläre Fortbildung betrieblicher Ersthelfer ist in der Regel im Abstand von zwei Jahren vorgesehen.
Ein Betrieb in Teuschnitz kann die Erste-Hilfe-Schulung einzelner Beschäftigter oder eines ganzen Teams organisieren. Für eine Gruppe ist die Frage hilfreich, ob alle einen offenen Kurstag besuchen können oder ob ein vereinbarter Termin am Betriebsstandort besser passt.
Die Schule braucht dafür Angaben zu Teilnehmendenzahl, Raum und gewünschtem Zeitraum. Stimmen Sie auch ab, ob eine Erstausbildung oder Fortbildung ansteht. Bei berechtigten betrieblichen Lehrgängen ist die direkte Abrechnung mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger vorgesehen. Welche Unterlagen Ihr Unternehmen dafür liefern muss, lässt sich vor der verbindlichen Anmeldung mit dem Anbieter klären.
| Frage | Einordnung |
|---|---|
| Wer benötigt welchen Lehrgang? | Fachlicher Bedarf |
| Wo findet der Unterricht statt? | Organisation |
| Welche Zusatzleistung wird gewünscht? | Besondere Vereinbarung |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Teuschnitzer Betriebe klären mit der ermächtigten Schule die Voraussetzungen für berechtigte Kursgebühren bei der zuständigen BG oder Unfallkasse.
Erforderliches Verfahren vor der Anmeldung abstimmen.
Zusatzwünsche vom regulären Lehrgang unterscheiden.
Regelmäßige Fortbildung gibt Gelegenheit, frühere Inhalte praktisch zu bearbeiten und Unsicherheiten anzusprechen.
Neue Beschäftigte können bereits anerkannt qualifiziert sein. Sehen Sie vorliegende Bescheinigungen an und nennen Sie der Schule offene Fragen. Die interne Ersthelferrolle und die passende Kursart sind unterschiedliche Entscheidungen. Ausbildung oder Fortbildung wird anhand des tatsächlichen Ausgangsstands eingeordnet. Ein gemeinsamer Termin beschreibt zunächst die Organisation, nicht die Vorbildung jeder Person. Die Firma legt daneben fest, wie die Aufgabe im Betrieb wahrgenommen wird und welche Zuständigkeiten dafür gelten.
Ein geeigneter Raum im Unternehmen kann als Lernort vereinbart werden. Der reguläre Kurs enthält praktische Ausbildung in Präsenz. Die Beschäftigten sollen Aufgaben unter Anleitung selbst ausführen und Rückfragen stellen können. Digitale Informationen allein ersetzen diesen Rahmen nicht. Organisieren Sie deshalb die Freistellung von parallelen Arbeiten und stimmen Sie die räumlichen Bedingungen mit der Schule ab. Die Nähe zum Arbeitsplatz soll die Durchführung erleichtern, ohne die Gruppe fortwährend aus den Übungen zurückzurufen.
Die Anfrage wird mit diesen Angaben konkret.
Welche anerkannte Qualifikation ist vorhanden?
Welcher weitere Kurs passt?
Wie kann praktisch teilgenommen werden?

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Daraus ergeben sich jeweils 405 Minuten Unterricht, ergänzt um Pausen. Der reguläre Umfang bleibt auch bei vereinbarter Inhouse-Durchführung für eine Gruppe bestehen.
Die DGUV nennt notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigung als reguläre Bestandteile. Besondere weitere Wünsche werden ausdrücklich vereinbart. Die Firma sollte sie bei der Anfrage benennen, damit der zusätzlich angebotene Umfang vor der Beauftragung erkennbar bleibt.
Diese Aufwendungen trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber. Die mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren folgt dagegen den Bedingungen des zuständigen Trägers. Besondere zusätzliche Leistungen sind als eigene Vereinbarung vor der verbindlichen Zusage zu besprechen.