Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 95197 Schauenstein sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,2 km vom Suchpunkt

12,4 km vom Suchpunkt

13,2 km vom Suchpunkt

26,9 km vom Suchpunkt

27,8 km vom Suchpunkt

29,2 km vom Suchpunkt

Für Beschäftigte Schauensteiner Betriebe wird der Lehrgang nach den tatsächlichen Voraussetzungen gewählt. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen werden einbezogen. Eine neue Aufgabe verlangt nicht automatisch nochmals Grundausbildung. Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten bei ermächtigten Stellen. Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen; der konkrete Bedarf bestimmt die passende Auswahl.
Ein kleines Team aus dem Hauptort und Mitarbeitende aus den umliegenden Ortsteilen müssen für einen gemeinsamen Schulungstag zunächst zusammenfinden. Für Schauensteiner Betriebe kann deshalb sowohl ein zentraler offener Kurs als auch eine vereinbarte Inhouse-Schulung interessant sein.
Geben Sie bei der Anfrage die Zahl der Beschäftigten, den Standort und den Schulungsbedarf an. Bereits ausgebildete Ersthelfer benötigen gegebenenfalls eine Fortbildung statt einer Erstausbildung. Besprechen Sie die Abrechnung mit der ermächtigten Schule: Bei berechtigter Teilnahme läuft die Kursgebühr über den zuständigen Unfallversicherungsträger. Zusätzliche Leistungen sollten im Angebot gesondert erkennbar sein.
| Schritt | Inhalt |
|---|---|
| Vorbildung prüfen | Tatsächliche Qualifikationsnachweise |
| Lehrgang absolvieren | Vorgesehener Unterricht mit Übungen |
| Betrieblich einsetzen | Aufgabe gesondert zuordnen |
Die ermächtigte Ausbildungsstelle rechnet berechtigte Lehrgangsgebühren direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab. Vor der Anmeldung werden dessen Voraussetzungen für die tatsächliche Teilnahme und gegebenenfalls erforderliche vorherige Anträge geprüft.
Zuständigkeit und Teilnahmevoraussetzungen feststellen.
Die verlangten Arbeitgeber- und Personenangaben bereitstellen.
Die DGUV beschreibt geeignete anerkannte Vorqualifikationen, die für die Ersthelferaufgabe berücksichtigt werden können. Eine neue betriebliche Benennung bedeutet daher nicht automatisch, dass eine Person erneut Grundausbildung benötigt. Halten Sie den tatsächlichen Nachweis der vorhandenen Qualifikation für Rückfragen bereit. Die Kurswahl soll sich auf diesen Ausbildungsstand beziehen. Eine allgemeine Erinnerung an einen früheren Erste-Hilfe-Unterricht ersetzt die konkreten Angaben zum Abschluss und zur absolvierten Schulung nicht.
Die gemeinsame Anfrage sollte den tatsächlichen Qualifizierungsbedarf erkennen lassen.
Vorhandene Qualifikationen der Personen zusammenstellen.
Unterschiedliche Voraussetzungen offen ansprechen.
Für eine eigene Gruppe eine ausdrückliche Vereinbarung treffen.
Die reguläre Ausbildung behandelt unter anderem Eigenschutz, das Absetzen eines Notrufs und die Betreuung betroffener Personen. Auch Verbandmaterial gehört zu den praktischen Lernzielen. Der Lehrgang ist deshalb nicht mit der bloßen Weitergabe einzelner Merkblätter gleichzusetzen. Die ausgewählten Personen nehmen an den Übungen teil und können fachliche Fragen direkt mit der Lehrkraft klären. Eine reine Online-Schulung ersetzt die reguläre betriebliche Präsenzveranstaltung mit praktischen Aufgaben nicht.
Der reguläre betriebliche Lehrgang ermöglicht eigenes Üben in Präsenz.

Nach den DGUV-Hinweisen ist der Betriebsarzt ein wichtiger Ansprechpartner. Auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt den Betrieb. Bei konkreten Fragen kann die Präventionsabteilung des zuständigen Unfallversicherungsträgers beraten; die Unterrichtsdurchführung klärt daneben die ermächtigte Ausbildungsstelle.
Sie dokumentiert den absolvierten Lehrgang. Wer als Ersthelfer eingesetzt wird, wird im Betrieb gesondert bestimmt. Die DGUV nennt keine vorgeschriebene Form der Bestellung, empfiehlt aber die schriftliche Form, damit die Aufgabenübernahme nachvollziehbar festgehalten werden kann.
Die Fortbildung enthält verpflichtende Inhalte und Raum für Bedürfnisse der Teilnehmenden innerhalb des vorgesehenen Rahmens. Teilen Sie der Ausbildungsstelle konkrete Lernfragen mit. Eine solche Abstimmung bedeutet nicht automatisch eine gesonderte Spezialqualifikation für jede weitere Nachweisanforderung.
Alle Erste-Hilfe-Kurse für Schauenstein · Andere Stadt wählen