Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 72513 Hettingen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
13,8 km vom Suchpunkt

14,3 km vom Suchpunkt

15,8 km vom Suchpunkt

18,2 km vom Suchpunkt

20,6 km vom Suchpunkt

24,3 km vom Suchpunkt

Eine betriebliche Erste-Hilfe-Qualifizierung wird bei einer dafür ermächtigten Ausbildungsstelle gesucht. Für Hettinger Beschäftigte zählt außerdem der persönliche Schulungsbedarf. Nach erfolgreicher Teilnahme beschreibt die DGUV die Benennung als Ersthelfer durch den Unternehmer. Die allgemeine Ausbildung wird so mit einer Funktion im Betrieb und den dortigen Informationen zur Organisation verbunden.
In Hettingen und Inneringen gibt es Arbeitsplätze direkt am Ort. Soll eine Gruppe aus beiden Stadtteilen geschult werden, lohnt zuerst ein Blick auf die gemeinsamen Wege: Einzelne Mitarbeitende können einen offenen Kurs besuchen, ein größeres Team kann eine Schulung im Unternehmen anfragen.
Nennen Sie dem Anbieter den tatsächlichen Betriebsstandort und ob eine Ausbildung oder Fortbildung geplant ist. Für eine Durchführung vor Ort werden Raum und Termin gemeinsam abgestimmt. Berechtigte betriebliche Kursgebühren können über die ermächtigte Ausbildungsstelle mit dem Unfallversicherungsträger abgerechnet werden; der Betrieb klärt dafür die erforderlichen Angaben vor der Anmeldung.
Ausbildung und interne Organisation haben unterschiedliche Grundlagen.
Eine passende Qualifizierung bei ermächtigter Stelle wählen.
Die Benennung im Unternehmen klären.
Interne Informationen vermitteln.
Die DGUV verweist für Ausbildung und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer auf speziell ermächtigte Stellen. Die bloße Bezeichnung Erste-Hilfe-Kurs beantwortet deshalb nicht jede Frage zur betrieblichen Eignung. Die verlinkte Liste der Ausbildungsstellen ist eine Grundlage für die Suche. Sie bestätigt jedoch noch keine konkrete Durchführung. Der passende Lehrgang für die vorgesehenen Personen wird tatsächlich angefragt; verfügbare Termine und mögliche Inhouse-Bedingungen ergeben sich erst aus dem Angebot.
Geeignete absolvierte Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen zählen zur Bedarfsermittlung. Eine neue Aufgabe allein verlangt keine wiederholte Grundausbildung. Die regelmäßige Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen; Zweifelsfälle werden nach dem tatsächlichen Bedarf eingeordnet.
| Schritt | Bedeutung |
|---|---|
| Lehrgang | Qualifizierung |
| Benennung | Funktion im Betrieb |
| Unterweisung | Örtliche Organisation für die Belegschaft |
Besprechen Sie vor der Anmeldung das Verfahren Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse und die dafür erforderlichen Unternehmensunterlagen mit der Ausbildungsstelle.
Das Verfahren der eigenen BG oder Unfallkasse klären.
Zusätzlich vereinbarte Leistungen getrennt betrachten.
Nach erfolgreicher Teilnahme am Ersthelferlehrgang muss der Unternehmer die Person nach den DGUV-Hinweisen als Ersthelfer im Betrieb benennen. Der Nachweis über die Schulung und diese Funktion erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Hinzu kommen die örtlichen Informationen: Die Belegschaft soll wissen, wer zuständig ist und wie Erste Hilfe am Arbeitsplatz organisiert wird. Regelmäßige Unterweisung erklärt die Einrichtungen und Abläufe. Eine einzelne Kursbuchung erledigt diese gesamten betrieblichen Schritte noch nicht.

Regulär umfasst sie neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Pausen kommen hinzu. Die Durchführung im Unternehmen reduziert diesen Rahmen nicht; Beschäftigte benötigen den vollständigen vereinbarten Zeitraum mit Gelegenheit zur eigenen angeleiteten praktischen Arbeit an den vorgesehenen Aufgaben.
Die reguläre betriebliche Schulung beinhaltet Präsenz und praktische Übungen. Ein Video allein genügt diesen Anforderungen nicht. Es wird ein passender Lehrgang benötigt, in dem Beschäftigte Aufgaben selbst angeleitet bearbeiten und Fragen zu unverständlichen Inhalten klären können.
Diese eigenen Aufwendungen verbleiben nach den DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Sie sind von einer möglichen Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren zu unterscheiden. Berücksichtigen Sie sie zusätzlich zum konkreten Leistungsumfang und zum Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers in Ihrer internen Kostenplanung.