Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 07545 Gera sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,7 km vom Suchpunkt

2,9 km vom Suchpunkt

3,5 km vom Suchpunkt

18,7 km vom Suchpunkt

22,3 km vom Suchpunkt

25,2 km vom Suchpunkt

Geraer Unternehmen wählen Ausbildung und Fortbildung nach dem Qualifikationsstand ihrer Beschäftigten. Öffentliche Lehrgänge können Einzelpersonen aufnehmen; ein eigener Inhouse-Termin kann zu einer gemeinsamen Gruppe passen. Organisieren Sie vollständige Teilnahme, geeignete Lernbedingungen und das Verfahren für berechtigte Kursgebühren vor der Anmeldung.
Ein Geraer Betrieb kann den Schulungstag gezielter planen, wenn der Bedarf vor der Kurswahl feststeht. Unterscheiden Sie Ausbildung von Fortbildung und stimmen Sie ab, wer gemeinsam teilnehmen kann. So lässt sich eine Ausbildungsstelle mit einem konkreten Auftrag ansprechen.
Bei einer Inhouse-Anfrage sollten Raum und Teilnehmerzahl beschrieben werden. Ein öffentlicher Kurs bleibt für einzelne Beschäftigte eine Alternative. Die direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Dessen Unterlagen sowie mögliche Kosten außerhalb der Kursgebühr sind vor Beginn zu klären.
Betriebliche Ersthelfer sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Dokumentierte Kursdaten helfen, passende Termine rechtzeitig einzuplanen. Für neue Ersthelfende ist erforderliche Ausbildung oder anerkannte Vorbildung zu prüfen. Eine pauschale Anmeldung der ganzen Gruppe zur selben Lehrgangsart kann diese Unterscheidung nicht ersetzen.
Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Sie richten sich dennoch an unterschiedliche Voraussetzungen. Bei unklaren Nachweisen oder einer längeren Unterbrechung wird der geeignete Anschluss bestimmt, bevor die Buchung allein nach einem freien Termin erfolgt.
| Ausgangslage | Möglicher Weg | Vorbereiten |
|---|---|---|
| Erstmalige Aufgabe | Ausbildung oder Vorbildung prüfen | Vorhandene Nachweise |
| Qualifikation erhalten | Fortbildung | Letzte Kursdaten |
| Gemeinsame Gruppe | Inhouse-Angebot | Teilnehmer, Raum und Termin |
Ein Inhouse-Auftrag kann die Gruppe am vereinbarten Standort zusammenführen. Dafür braucht die Ausbildungsstelle Angaben zu Personenzahl, Raum und möglichen Zeiten. Für einen Standort in Langenberg oder Debschwitz nennen Sie die genaue Adresse; die Eignung für praktische Aufgaben wird anhand der tatsächlichen Bedingungen geprüft.
Die Beschäftigten sollen während des Unterrichts von laufenden Arbeitsaufträgen freigestellt sein. Benennen Sie außerdem Tätigkeiten und Fragen aus dem Arbeitsumfeld. So kann die Lehrkraft berufliche Bezüge aufgreifen, ohne dass dadurch zusätzliche spezialisierte Trainings automatisch zum regulären Kurs gehören.
Diese Angaben unterstützen eine passende Durchführung.
Vorhandene Qualifikation und gewünschte Aus- oder Fortbildung zuordnen.
Raum und vollständiges Zeitfenster für eine gemeinsam verfügbare Gruppe beschreiben.
Den regulären Lehrgang und weitere gewünschte Trainingsleistungen ausdrücklich auseinanderhalten.
Wenn nicht alle Beschäftigten denselben Lehrgang benötigen, können passende öffentliche Termine eine organisatorische Lösung sein. Vergleichen Sie die verfügbaren Veranstaltungen mit der Personalplanung. Ein eigener Kurs wird dadurch zu einer bewusst gewählten Möglichkeit und nicht zur Voraussetzung jeder betrieblichen Teilnahme.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Berechtigte reguläre Kursgebühren werden zwischen ermächtigter Ausbildungsstelle und Unfallversicherungsträger nach dessen Verfahren direkt abgerechnet. Bei einem Firmenangebot können zusätzliche Leistungen hinzukommen. Deren eigene Kostenregelung muss vor der Beauftragung nachvollziehbar sein.
Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse sowie geforderte Angaben und Bestätigungen klären.
Kursart, Teilnehmende und weitere vereinbarte Leistungen für den konkreten Auftrag zusammenführen.

Neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten ergeben sechs Stunden und 45 Minuten Unterricht. Hinzu kommen Pausen. Für die Freistellung planen Sie den tatsächlichen Veranstaltungszeitraum ein; beim externen Kursbesuch gehört außerdem die Anreise in die organisatorische Abstimmung.
Beschreiben Sie die tatsächliche Tätigkeit und den dafür vorgesehenen Lehrgang. Ein privates Angebot zu Kindernotfällen ist nicht automatisch die passende berufliche Qualifikation. Der benötigte Nachweis und die Abrechnung sollen deshalb für die Einrichtung ausdrücklich zugeordnet werden.
Die Durchführung am eigenen Standort sagt allein nichts über die Übernahme sämtlicher Kosten aus. Für berechtigte Kursgebühren gilt das Verfahren des zuständigen Trägers. Weitere vereinbarte Positionen sind gesondert zu prüfen und vor dem Auftrag eindeutig festzuhalten.
Vergleichen Sie erreichbare Schulen von Ihrem Wohnviertel aus. Den genauen Veranstaltungsort erfahren Sie beim jeweiligen Anbieter.