Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 24937 Flensburg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Flensburger Betriebe planen eine Ausbildung für neue Ersthelfende und die regelmäßige Fortbildung bereits qualifizierter Personen. Offene Lehrgänge oder ein vereinbarter Inhouse-Kurs können dafür passen. Die Gruppe braucht einen geeigneten Unterrichtsrahmen und Zeit, die praktischen Aufgaben selbst zu bearbeiten.
Die Grenzlage macht bei einer Flensburger Schulungsanfrage klare Angaben zum Zweck besonders hilfreich. Für welchen Betrieb und welche Beschäftigten wird ein Lehrgang gesucht? Welche Ausbildung oder Fortbildung soll besucht werden? Eine beliebige Bescheinigung sollte nicht ohne Prüfung als passender betrieblicher Nachweis eingeplant werden.
Bei einer Inhouse-Anfrage gehören Gruppengröße, Raum und mögliche Termine dazu. Auch Fragen zur Verständlichkeit des Unterrichts sollten vor einer Zusage geklärt sein. Die Ausbildungsstelle muss die Durchführung bestätigen. Ob Gebühren direkt mit einem Unfallversicherungsträger abgerechnet werden können, hängt von dessen Voraussetzungen ab. Fragen Sie den zuständigen Träger nach Berechtigung und erforderlichen Unterlagen.
| Entscheidung | Grundlage | Ergebnis |
|---|---|---|
| Qualifikation | Bisherige Nachweise | Ausbildung oder Fortbildung |
| Durchführung | Gruppe und Übungsbedingungen | Inhouse oder offene Plätze |
| Zusätzlicher Umfang | Besonderer Lernwunsch | Ausdrücklich vereinbarter Auftrag |
Bereits ausgebildete Ersthelfende wiederholen und vertiefen ihre Kenntnisse in einer Fortbildung, grundsätzlich alle zwei Jahre. Unter Anleitung lässt sich Bekanntes erneut bearbeiten. Auch Fragen, die nach dem früheren Kurs offengeblieben sind, können dabei verständlich werden. Die Personen sollten für den Unterricht tatsächlich von laufenden Aufgaben entlastet sein.
Für neue Ersthelfende ist zunächst die passende Ausbildung vorgesehen. Nutzen Sie vorhandene Nachweise, um beide Bedarfe zu unterscheiden. Eine gemeinsame freie Zeit allein bedeutet noch keinen gleichen Ausbildungsstand.
Ein Standort beispielsweise in Weiche, Sandberg oder Nordstadt kann als möglicher Inhouse-Ort geprüft werden. Ob das sinnvoll ist, hängt von Gruppe und Raum ab. Die Wahl zwischen eigener Veranstaltung und offenen Plätzen sollte den tatsächlichen Qualifizierungsbedarf und die Freistellung berücksichtigen.
Die organisatorische Vorbereitung lässt Platz für das Lernen.
Vorhandene Ausbildung und Fortbildungen für die Personen nachvollziehbar ansehen.
Die Gruppe während des Lehrgangs von parallelen Aufgaben entlasten.
Sachliche Fragen aus dem eigenen Tätigkeitsfeld benennen.
Ermitteln Sie für die vorgesehenen Personen, welche Unterlagen und gegebenenfalls Freigaben benötigt werden. Die mögliche Direktabrechnung braucht passende Angaben zum bestätigten Lehrgang. Reguläre Gebühren und zusätzlich bestellte Positionen sollten im Angebot erkennbar bleiben.
Zuständigen Träger und dessen Verfahren für die Teilnahmen feststellen.
Verlangte Angaben vorbereiten und den Kostenumfang des Auftrags nachvollziehen.
Inhouse kann der Gruppe einen gemeinsamen Lernort am Betriebsstandort ermöglichen. Allgemeine Fragen aus der Tätigkeit lassen sich in den Unterricht einbringen, soweit sie zum beauftragten Lehrgang passen. Eine Gruppe kann dabei die Rückfragen der anderen ebenso nutzen wie die eigene praktische Mitarbeit.
Für die Durchführung braucht die Ausbildungsstelle Informationen zu nutzbarer Fläche, Einrichtung und Personenzahl. Ein Raum mit Sitzplätzen ist nicht allein eine hinreichende Beschreibung der Übungsmöglichkeiten. Bei einzelnen Personen können offene Lehrgänge eine passende Alternative bleiben.
Der Lehrgang vermittelt die Qualifizierung. Interne Zuständigkeiten und Hilfewege müssen zusätzlich im Unternehmen bekannt gemacht werden. Diese örtlichen Informationen gehören zur betrieblichen Organisation und werden auch durch eine Inhouse-Schulung nicht automatisch vollständig ersetzt.
Für Ihre Einrichtung sollte feststehen, welchen Nachweis die vorgesehenen Beschäftigten benötigen. Beschreiben Sie den Ausbildungszweck für die Arbeit in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder und lassen Sie ihn mit dem Lehrgang abgleichen. Eine passende Qualifizierung wird so ausdrücklich vereinbart, bevor Raum und Gruppenorganisation als Inhouse-Rahmen vorbereitet werden.
Die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse bestimmt die Bedingungen und das Verfahren für berechtigte Teilnahmen. Eine ermächtigte Schule allein bedeutet keine pauschale Übernahme jedes gewünschten Auftrags. Weitere vereinbarte Leistungen können zusätzliche Kostenpositionen sein.
Vergleichen Sie erreichbare Schulen von Ihrem Wohnviertel aus. Den genauen Veranstaltungsort erfahren Sie beim jeweiligen Anbieter.