Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 31134 Hildesheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,6 km vom Suchpunkt

0,9 km vom Suchpunkt

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2,7 km vom Suchpunkt

Hildesheimer Betriebe planen die Ausbildung neuer Ersthelfender und die Fortbildung bereits qualifizierter Personen. Beide Lehrgänge brauchen Zeit zum praktischen Lernen. Eine vereinbarte Inhouse-Schulung oder geeignete offene Plätze können den Bedarf abdecken, wenn Kursart, vorgesehene Personen und Rahmenbedingungen zusammenpassen.
Für einen Hildesheimer Betrieb muss nicht immer eine gemeinsame Schulung die beste Organisation sein. Vielleicht benötigen einzelne Beschäftigte unterschiedliche Lehrgänge oder können an verschiedenen Tagen teilnehmen. Erfassen Sie Ausbildung und Fortbildung zuerst getrennt.
Wenn eine Gruppe gemeinsam im Unternehmen lernen soll, fragen Sie Inhouse ausdrücklich an. Die Ausbildungsstelle muss Raum, Übungsmöglichkeiten und Gruppengröße beurteilen können. Ein Termin ist erst nach ihrer Bestätigung verlässlich vereinbart. Klären Sie die Voraussetzungen einer Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger und bereiten Sie benötigte Abrechnungsunterlagen vor. Die Ermächtigung der Schule allein garantiert keine Erstattung jeder gewünschten Teilnahme.
Die Gruppe kann allgemeine Beispiele aus ihrer Tätigkeit in den Lehrgang einbringen. Beschreiben Sie das Arbeitsumfeld und die offenen Lernfragen, damit die Ausbildungsstelle sie fachlich zuordnen kann. Gewünschte besondere Schwerpunkte sollten als zusätzlicher Umfang ausdrücklich erkennbar sein. Der Nachweiszweck bleibt dabei eine eigene Frage.
Die Beschäftigten brauchen außerdem Gelegenheit, die Aufgaben selbst zu üben. Bei Inhouse zählen dafür die nutzbare Fläche und die Verfügbarkeit der Personen. Organisieren Sie laufende Arbeit so, dass Erklärungen und Übungen nicht ständig unterbrochen werden.
Die Vorbereitung richtet sich nach der tatsächlichen Gruppe.
Raum und Einrichtung so beschreiben, dass praktische Aufgaben beurteilt werden können.
Den Ausbildungsstand der Personen und den benötigten Lehrgang benennen.
Für die gesamte Unterrichtszeit von parallelen Arbeitsaufgaben entlasten.
Eine Fortbildung dient der Wiederholung und Vertiefung von Erste-Hilfe-Grundlagen. Für betriebliche Ersthelfende ist sie grundsätzlich alle zwei Jahre vorgesehen. Halten Sie die bisherigen Teilnahmen nachvollziehbar fest, damit der nächste Bedarf nicht erst bei der Suche nach einem zufällig freien Termin auffällt.
Bei neu vorgesehenen Personen ist zunächst zu prüfen, ob schon eine entsprechende Ausbildung vorliegt. Ein gemeinsamer Arbeitgeber führt nicht automatisch zum gleichen Kursstand. Diese Zuordnung hilft, Ausbildung und Fortbildung in einer Anfrage klar zu benennen.
Ein Betrieb etwa in Himmelsthür, Ochtersum oder Einum kann einen eigenen Raum für Inhouse anbieten. Fehlen geeignete Bedingungen, bleiben offene Lehrgänge ein anderer Weg. Für den tatsächlichen Bedarf zählen Qualifikation und Teilnahmezeit; eine gemeinsame Adresse allein entscheidet noch nicht über die passende Durchführung.
Klären Sie vor der verbindlichen Buchung, ob Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zuständig ist und welche Unterlagen benötigt werden. Erforderliche Freigaben gehören ebenfalls in diese Vorbereitung. Der bestätigte Auftrag sollte reguläre Lehrgangsgebühren und weitere bestellte Leistungen erkennen lassen.
Trägerverfahren und verlangte Angaben für die geplanten Personen feststellen.
Die Dokumente zum benötigten Lehrgang vorbereiten und den Kostenumfang nachvollziehen.
Angabe
Vorhandene Kursnachweise
Entscheidung
Ausbildung oder Fortbildung
Angabe
Personen, Zeit und Raum
Entscheidung
Inhouse oder offene Plätze
Angabe
Regulärer Bedarf und Zusatzwunsch
Entscheidung
Nachvollziehbarer Unterrichtsauftrag
Geben Sie den Ausbildungszweck für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder ausdrücklich an. Dafür wird die passende Qualifikation ausgewählt. Eine allgemeine Firmenkursbezeichnung oder die Durchführung im eigenen Haus legt die fachliche Eignung des Programms nicht allein fest.
Die Qualifizierung vermittelt Erste-Hilfe-Grundlagen. Betriebliche Zuständigkeiten und örtliche Hilfewege werden zusätzlich intern bekannt gemacht. Diese Aufgaben ergänzen sich auch bei einer Inhouse-Schulung. Eine umfassende Beratung der betrieblichen Notfallorganisation ist im regulären Kursauftrag nicht automatisch enthalten.
Die geeignete Ausbildungsstelle ist nur eine Voraussetzung. Die mögliche Übernahme regulärer Gebühren richtet sich nach dem zuständigen Träger und dessen Bedingungen für berechtigte Teilnahmen. Zusätzliche beauftragte Leistungen können als gesonderte Positionen außerhalb dieser Übernahme bleiben.
Vergleichen Sie erreichbare Schulen von Ihrem Wohnviertel aus. Den genauen Veranstaltungsort erfahren Sie beim jeweiligen Anbieter.