Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 07743 Jena sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,3 km vom Suchpunkt

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1,1 km vom Suchpunkt

2,2 km vom Suchpunkt

2,6 km vom Suchpunkt

3,5 km vom Suchpunkt

Jena · Thüringen
Jenaer Unternehmen ordnen zunächst vorhandene Qualifikationen und den weiteren Schulungsbedarf ihrer Beschäftigten zu. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Lehrgangsarten. Öffentliche Termine oder ein vereinbarter Inhouse-Kurs können dazu passen. Für berechtigte Teilnahmen wird das Abrechnungsverfahren mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger vor der Buchung vorbereitet.

Ein Team in Jena kann unterschiedliche Vorkenntnisse und Schulungsanlässe mitbringen. Legen Sie deshalb zuerst fest, wer eine Ausbildung und wer eine Fortbildung benötigt. Mit dieser Information kann eine Ausbildungsstelle ein passendes Format und verfügbare Termine prüfen.
Für eine Inhouse-Anfrage nennen Sie Gruppe, Raum und Zeitfenster. Die praktische Durchführung und der Termin müssen bestätigt werden. Berechtigte betriebliche Kursgebühren kann eine ermächtigte Ausbildungsstelle direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abrechnen. Das Verfahren und seine Formulare sollten vor der Anmeldung geklärt sein, ebenso mögliche zusätzliche Kosten.
| Ausgangslage | Möglicher Weg | Vorbereitung |
|---|---|---|
| Neue Ersthelferfunktion | Ausbildung oder Vorbildung prüfen | Nachweise zusammenstellen |
| Bestehende Qualifikation | Fortbildung | Letzte Teilnahme erfassen |
| Einzelne Personen | Öffentliche Kurse vergleichen | Passende Termine und Abwesenheiten |
Kursart und tatsächliche Teilnahme müssen für dieselben Personen geplant werden.
Vorhandene Nachweise und erforderlichen Lehrgang zuordnen.
Den gesamten Zeitraum von anderen Aufgaben freihalten, damit das praktische Lernen nicht ständig unterbrochen wird.
Bei Inhouse-Unterricht die konkrete Raumsituation mit der Ausbildungsstelle abstimmen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren werden nach dem Trägerverfahren direkt mit ermächtigten Ausbildungsstellen abgerechnet. Bei einem Firmenangebot können weitere Leistungen hinzukommen. Lesen Sie deren Umfang und Kostenregelung vor der Beauftragung getrennt von der möglichen Gebührenübernahme.
Zuständigkeit und erforderliche Formulare oder Bestätigungen rechtzeitig ermitteln.
Teilnehmerangaben, Kursart und zusätzliche vereinbarte Positionen zusammenführen.
Eine neue Ersthelferaufgabe kann die erforderliche Ausbildung voraussetzen oder durch anerkannte Vorbildung abgedeckt sein. Prüfen Sie diesen Ausgangspunkt für die vorgesehenen Personen. Bei bereits qualifizierten Ersthelfenden steht dagegen die regelmäßige Fortbildung im Blick. Die gleichen regulären neun Unterrichtseinheiten machen die Lehrgangsarten nicht beliebig austauschbar.
In der Regel soll die Fortbildung alle zwei Jahre erfolgen. Dokumentierte Kursdaten helfen, rechtzeitig geeignete Termine zu suchen. Bei fehlenden Belegen oder längerer Unterbrechung wird der Anschluss fachlich zugeordnet, bevor eine Veranstaltung allein nach ihrer zeitlichen Lage ausgewählt wird.
Bereits geschulte Beschäftigte können Situationen beschreiben, zu denen sie eine erneute fachliche Einordnung wünschen. Die Lehrkraft verbindet solche Fragen mit dem Lehrgang. Praktische Aufgaben geben Gelegenheit, sich mit bekanntem Stoff noch einmal aktiv auseinanderzusetzen.
Ein eigener Inhouse-Kurs kann eine Gruppe am Standort zusammenbringen. Dazu gehören ein geeigneter Raum und ein Zeitfenster, in dem die Beschäftigten vollständig teilnehmen können. Die Ausbildungsstelle prüft die Bedingungen für den Unterricht; Arbeitsvertretungen sollten intern bereits vorher organisiert sein.
Bei einer Anfrage aus Göschwitz, Burgau oder einem anderen Jenaer Ortsteil benennen Sie den konkreten Standort. Geben Sie außerdem an, welche Tätigkeiten die Teilnehmenden ausüben. Daraus können sich anschauliche berufliche Fragen für die Übungen ergeben, ohne zusätzliche Spezialtrainings automatisch vorauszusetzen.
Nein. Ein eigener Lehrgang ist eine mögliche Organisationsform, wenn die Bedingungen passen. Beschäftigte können auch geeignete öffentliche Veranstaltungen besuchen. Vergleichen Sie tatsächlichen Qualifikationsbedarf, verfügbare Termine und betriebliche Abwesenheiten, bevor Sie die Schulungsform für die Gruppe festlegen.
Eine mögliche Übernahme regulärer Lehrgangsgebühren lässt sich nicht pauschal auf weitere Trainingsleistungen ausweiten. Entscheidend sind das Verfahren des zuständigen Trägers und das konkrete Angebot. Vereinbaren Sie zusätzliche Leistungen und deren Kosten deshalb ausdrücklich vor dem Auftrag.
Beschreiben Sie die Tätigkeit der vorgesehenen Beschäftigten und den dafür erforderlichen Lehrgang. Private Informationen über Kindernotfälle sind nicht automatisch die passende berufliche Qualifikation. Die Kurszuordnung und das Verfahren der Gebührenabrechnung sollten zum tatsächlichen Auftrag der Einrichtung passen.
Vergleichen Sie erreichbare Schulen von Ihrem Wohnviertel aus. Den genauen Veranstaltungsort erfahren Sie beim jeweiligen Anbieter.