Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 56068 Koblenz sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,1 km vom Suchpunkt

1,7 km vom Suchpunkt

2,0 km vom Suchpunkt

2,5 km vom Suchpunkt

4,4 km vom Suchpunkt

8,2 km vom Suchpunkt

Koblenzer Unternehmen wählen für neue Ersthelfende die passende Ausbildung und für bereits Qualifizierte eine Fortbildung. Diese ist grundsätzlich alle zwei Jahre vorgesehen. Geeignete offene Lehrgänge oder eine vereinbarte Inhouse-Schulung können den Bedarf abdecken, wenn die Personen vollständig und praktisch teilnehmen können.
Für eine Koblenzer Betriebsanfrage braucht die Schule auch den benötigten Lehrgang und die Zahl der Teilnehmenden. Unterscheiden Sie Ausbildung und Fortbildung und nennen Sie mögliche Tage. So lässt sich ein Angebot gezielt prüfen, statt nur nach allgemeiner Verfügbarkeit zu fragen.
Für einen Inhouse-Lehrgang werden Raum und praktische Übungsmöglichkeiten abgestimmt. Die Durchführung muss der Anbieter ausdrücklich bestätigen. Offene Kurse können eine Alternative sein, wenn einzelne Beschäftigte teilnehmen sollen. Beziehen Sie Ihren Unfallversicherungsträger früh ein: Eine mögliche Gebührenübernahme und direkte Abrechnung hängen von dessen Voraussetzungen und den vollständigen Unterlagen ab.
Die organisatorische Vorbereitung schafft Raum für praktische Beteiligung.
Ausbildung und Fortbildung anhand der bisherigen Nachweise unterscheiden.
Bei Inhouse nutzbare Fläche für die konkreten Übungen bereitstellen.
Laufende Aufgaben für die Dauer des Lehrgangs außerhalb der Gruppe abdecken.
Im Arbeitsalltag wird Erste Hilfe nicht für jede Person regelmäßig praktisch erfahrbar. Die Fortbildung bietet einen eigenen Rahmen, um Grundlagen zu wiederholen und zu vertiefen. Beschäftigte können unter Anleitung üben und Verständnisfragen stellen. Dafür sollte während des Unterrichts keine dauernde parallele Arbeit eingeplant sein.
Die vorhandenen Nachweise helfen bei der Zuordnung. Stellen Sie fest, wer schon entsprechend ausgebildet ist und wer neu beginnt. Ein passender Tag für die Gruppe ist wichtig, aber erst die Kursart macht daraus die geeignete Qualifizierung.
Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse bestimmen die Voraussetzungen einer möglichen Gebührenübernahme. Ermitteln Sie vor der Buchung die erforderlichen Unterlagen und gegebenenfalls notwendigen Freigaben. Die Ausbildungsstelle braucht die entsprechenden Angaben, wenn direkt über den Träger abgerechnet werden soll.
Zuständigkeit und verlangtes Verfahren für die vorgesehenen Personen feststellen.
Unterlagen zum bestätigten Lehrgang bereitstellen und zusätzliche Kostenpositionen erkennen.
Ein eigener Kurs kann für mehrere Beschäftigte praktisch sein, wenn ein geeigneter Standort zur Verfügung steht. Der Anbieter braucht dafür eine Beschreibung der nutzbaren Fläche und der Einrichtung. Übungen müssen möglich sein, weshalb die Zahl der Sitzplätze allein noch keine hinreichende Raumbeschreibung ist.
Bei einzelnen Personen oder unterschiedlichen Zeitfenstern kommen offene Lehrgänge infrage. Allgemeine Fragen aus der Tätigkeit können im regulären Unterricht eingebracht werden. Gewünschte besondere Schwerpunkte sollten als zusätzlicher Lernbedarf erkennbar benannt werden.
| Aufgabe | Benötigte Information | Ziel |
|---|---|---|
| Qualifikation bestimmen | Ausbildungsstand der Personen | Geeigneten Lehrgang wählen |
| Durchführung festlegen | Gruppe, Raum und Zeit | Praktische Teilnahme ermöglichen |
| Gebühren klären | Trägervorgaben und Auftrag | Abrechnungsweg vorbereiten |

Ein Standort beispielsweise in Rauental, Kesselheim oder Ehrenbreitstein kann als möglicher Inhouse-Ort geprüft werden. Ob ein gemeinsamer Lehrgang passt, ergibt sich aus Gruppe und Rahmenbedingungen. Die Alternative einzelner offener Plätze bleibt auch für Beschäftigte desselben Unternehmens möglich.
Er bezeichnet zunächst die Durchführung am vereinbarten Ort. Ob eine Ausbildung, Fortbildung oder ein weiteres Training beauftragt wird, muss ausdrücklich feststehen. Die Personen benötigen den zu ihrem Ausbildungsstand und ihrer Aufgabe passenden Lehrgang.
Nennen Sie den Ausbildungszweck für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder ausdrücklich. Dafür ist die passende Qualifikation zu wählen. Die Durchführung am eigenen Standort oder eine allgemeine Firmenkursbezeichnung bestätigt diese Eignung für sich allein noch nicht.
Eine mögliche Übernahme regulärer Lehrgangsgebühren bedeutet keine pauschale Erstattung aller zusätzlichen Positionen. Prüfen Sie den gewünschten Umfang im Angebot und die Voraussetzungen des zuständigen Trägers. Ergänzende Leistungen sollten kostenmäßig und fachlich erkennbar bleiben.
Vergleichen Sie erreichbare Schulen von Ihrem Wohnviertel aus. Den genauen Veranstaltungsort erfahren Sie beim jeweiligen Anbieter.