Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 72764 Reutlingen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Reutlingen · Baden-Württemberg
Reutlinger Unternehmen planen neue Ersthelfende mit einer geeigneten Ausbildung ein. Bereits ausgebildete Beschäftigte benötigen regelmäßig eine Fortbildung. Eine eigene Inhouse-Gruppe oder offene Kursplätze können den Bedarf abdecken, wenn die jeweilige Kursart, die Lernzeit und die praktischen Bedingungen zu den Personen passen.

Für ein Reutlinger Unternehmen kann es sinnvoll sein, Ersthelfer getrennt zu offenen Lehrgängen anzumelden. Anderswo passt eine Inhouse-Veranstaltung besser. Die Entscheidung beginnt beim benötigten Ausbildungsstand und den Möglichkeiten der Beschäftigten, tatsächlich teilzunehmen.
Bei Unterricht im Betrieb prüft die Schule den verfügbaren Raum für praktische Übungen. Nennen Sie Gruppengröße und Zeitfenster und lassen Sie die Durchführung bestätigen. Fragen Sie den zuständigen Unfallversicherungsträger anschließend rechtzeitig nach Gebührenübernahme, Abrechnungsformularen und etwaigen Freigaben. Ein ermächtigter Anbieter ist eine Voraussetzung für entsprechende Lehrgänge, aber keine pauschale Zusage, dass jeder gewünschte Termin erstattet wird.

Ein Betrieb etwa in Betzingen, Mittelstadt oder Gönningen kann den eigenen Standort als mögliche Inhouse-Adresse betrachten. Fehlen geeignete Räume oder benötigen nur einzelne Personen einen Kurs, kommen offene Lehrgänge infrage. Die gemeinsame Stadtzugehörigkeit allein bestimmt noch keine einheitliche Organisation für alle Beschäftigten.
Wer neu als Ersthelferin oder Ersthelfer vorgesehen ist, muss nicht schon vor dem Lehrgang alle Maßnahmen beherrschen. Die Ausbildung vermittelt Grundlagen und ermöglicht praktische Aufgaben unter Anleitung. Geben Sie den Beschäftigten Zeit, Fragen zu stellen und selbst mitzuwirken. Die Freistellung vom normalen Arbeitsablauf unterstützt diesen Einstieg.
Für bereits qualifizierte Personen wird der Fortbildungsbedarf anhand ihrer Nachweise festgestellt. Die Fortbildung wiederholt und vertieft Bekanntes und ist grundsätzlich alle zwei Jahre vorgesehen. Eine gemischte Personalliste sollte deshalb nach dem vorhandenen Ausbildungsstand geordnet werden.
Ermitteln Sie bei Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, welche Bedingungen und Unterlagen für Ihre vorgesehenen Teilnahmen gelten. Eine mögliche direkte Gebührenabrechnung braucht den passenden Verfahrensweg. Prüfen Sie zugleich, welcher zusätzliche Umfang außerhalb der regulären Lehrgangsgebühren vereinbart wird.
Zuständigkeit, Formulare und gegebenenfalls notwendige Freigaben für die Beschäftigten feststellen.
Verlangte Unterlagen vollständig bereitstellen und die Kostenpositionen nachvollziehen.
| Ausgangslage | Planung | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Noch keine entsprechende Ausbildung | Ausbildung auswählen | Vollständige Teilnahme und Praxis |
| Ersthelferqualifikation vorhanden | Fortbildung planen | Bisherige Teilnahmen berücksichtigen |
| Besonderer zusätzlicher Wunsch | Ergänzenden Umfang anfragen | Ziel und Nachweiszweck ausdrücklich benennen |
Die Vorbereitung macht den Unterricht für die Gruppe möglich.
Vorhandene Ausbildung und Fortbildungen für die Personen ansehen.
Die Teilnehmenden während des Lehrgangs von anderen Aufgaben entlasten.
Bei Inhouse nutzbare Fläche und Einrichtung für die konkrete Gruppe prüfen lassen.
Beschäftigte können allgemeine Fragen aus ihrer Tätigkeit in den Kurs einbringen. Beschreiben Sie der Ausbildungsstelle das Arbeitsumfeld und den benötigten Qualifikationszweck. Dann kann sie die Lernfragen im vorgesehenen Rahmen einordnen. Ein besonderer zusätzlicher Trainingswunsch wird gesondert benannt.
Bei einem eigenen Gruppentermin sollten die Personen praktisch arbeiten können. Dazu gehören eine geeignete Übungsfläche und eine Zeit ohne ständige Unterbrechungen. Ein Raum, in dem alle sitzen können, ist deshalb noch nicht allein eine ausreichende Beschreibung der Durchführung.

Inhouse ist eine mögliche Durchführung am vereinbarten Ort. Geeignete offene Lehrgänge sind ein weiterer Weg, besonders bei einzelnen Teilnahmen. Entscheidend ist, dass die benötigte Ausbildung oder Fortbildung tatsächlich besucht wird und für die Personen passend ist.
Benennen Sie ausdrücklich den Bedarf für Personal in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Die passende Qualifikation muss entsprechend ausgewählt werden. Eine allgemeine Bezeichnung als Firmenkurs oder die Durchführung in eigenen Räumen beantwortet diese fachliche Frage nicht.
Eine geeignete Ausbildungsstelle allein begründet keine pauschale Übernahme aller Kosten. Der zuständige Unfallversicherungsträger legt Voraussetzungen und Verfahren für berechtigte Teilnahmen fest. Zusätzliche bestellte Positionen sind getrennt von regulären Lehrgangsgebühren zu betrachten.
Vergleichen Sie erreichbare Schulen von Ihrem Wohnviertel aus. Den genauen Veranstaltungsort erfahren Sie beim jeweiligen Anbieter.