Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 37083 Göttingen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,7 km vom Suchpunkt

2,5 km vom Suchpunkt

3,4 km vom Suchpunkt

4,5 km vom Suchpunkt

4,8 km vom Suchpunkt

5,2 km vom Suchpunkt

Göttingen · Niedersachsen
Göttinger Betriebe wählen Ausbildung oder Fortbildung anhand der anerkannten Vorbildung ihrer Beschäftigten. Ein öffentlicher Kurs kann für Einzelpersonen passen, ein vereinbarter Inhouse-Termin für eine gemeinsame Gruppe. Bereiten Sie den vollständigen Unterricht und das Verfahren der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vor.

Ein Göttinger Unternehmen kann den Schulungsbedarf zunächst in zwei Fragen aufteilen: Wer soll neu ausgebildet werden, und wer braucht eine Fortbildung? Erst dann lohnt der Vergleich konkreter Termine. So entsteht aus einzelnen Rückmeldungen ein geplanter Bedarf.
Öffentliche Kurse können für Einzelpersonen passen. Für mehrere Beschäftigte lässt sich eine Inhouse-Schulung am vereinbarten Standort anfragen. Raum, Teilnehmerzahl und Zeitfenster müssen zur Durchführung passen. Berechtigte betriebliche Kursgebühren können direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abgerechnet werden; seine Unterlagen sollten vorab abgestimmt sein.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die direkte Abrechnung regulärer berechtigter Lehrgangsgebühren erfolgt zwischen ermächtigter Ausbildungsstelle und zuständigem Unfallversicherungsträger nach dessen Verfahren. Zusätzliche Leistungen können eine eigene Kostenregelung benötigen. Prüfen Sie den vollständigen Auftragsumfang vor der Beauftragung.
Zuständigkeit und erforderliche Teilnehmerunterlagen sowie Bestätigungen ermitteln.
Lehrgang und weitere vereinbarte Positionen mit dem vorgesehenen Kostenweg zusammenführen.
Inhouse-Unterricht kann die Gruppe am vereinbarten Standort zusammenbringen. Nennen Sie dafür Teilnehmerzahl, mögliche Zeitfenster und den vorgesehenen Raum. Die Ausbildungsstelle muss die Durchführung mit praktischen Aufgaben dort prüfen können. Ein freier Besprechungsraum ist allein noch keine bestätigte Unterrichtslösung.
Ob der Standort in Weende, Grone oder einem anderen Göttinger Bereich liegt, gehört zur örtlichen Abstimmung. Ebenso wichtig ist die Freistellung der Gruppe. Organisieren Sie die laufenden Aufgaben so, dass Beschäftigte während des Unterrichts nicht wiederholt an ihre Arbeitsplätze zurückkehren müssen.
Die erste Frage lautet, welchen Lehrgang die vorgesehenen Beschäftigten benötigen. Prüfen Sie vorhandene Nachweise und anerkannte Vorbildung, bevor Sie Plätze buchen. Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten, setzen aber unterschiedliche Ausgangslagen voraus. Eine gemeinsame Personenzahl ersetzt diese Zuordnung nicht.
Für betriebliche Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung vorgesehen. Erfassen Sie die bisherige Teilnahme nachvollziehbar. Bei unklarer Vorbildung oder längerer Unterbrechung sollte der geeignete Anschluss geklärt werden, statt nur nach dem nächstfreien Termin zu entscheiden.
Wenn nur einzelne Personen eine Fortbildung benötigen, kann ein öffentlicher Lehrgang passen. Eine Gruppe mit unterschiedlichen Qualifikationsständen lässt sich gegebenenfalls auf geeignete Veranstaltungen verteilen. Vergleichen Sie die tatsächlichen Kursmöglichkeiten mit den Abwesenheiten, die im Betrieb organisiert werden müssen.
Die berufliche Erfahrung der Beschäftigten kann den Lernstoff anschaulich machen.
Beschreiben Sie das tatsächliche Arbeitsumfeld und die Fragen, die sich daraus für die Gruppe ergeben.
Geben Sie den Teilnehmenden Zeit, angeleitete Aufgaben selbst durchzuführen und Rückmeldungen aufzunehmen.
Besondere Trainingsleistungen werden ausdrücklich angefragt und nicht automatisch aus der Inhouse-Form abgeleitet.
| Angabe | Bedeutung | Vorbereitung |
|---|---|---|
| Qualifikationsstand | Passende Lehrgangsart | Vorhandene Nachweise |
| Gruppenrahmen | Öffentlich oder Inhouse | Teilnehmer und Zeitfenster |
| Raum | Praktischer Unterricht vor Ort | Bedingungen beschreiben |
Die reguläre betriebliche Fortbildung umfasst neun Unterrichtseinheiten. Bei 45 Minuten je Einheit sind das sechs Stunden und 45 Minuten Unterricht, zuzüglich Pausen. Für die vollständige Freistellung brauchen Sie die tatsächlichen Anfangs- und Endzeiten der Veranstaltung.
Nein. Eine mögliche Übernahme berechtigter regulärer Kursgebühren ist von zusätzlichen Leistungen zu unterscheiden. Entscheidend sind das Verfahren Ihres Trägers und der konkrete Auftrag. Weitere Positionen sollen im Angebot mit einer nachvollziehbaren Kostenregelung erkennbar sein.
Benennen Sie die konkrete Tätigkeit und die dafür benötigte Qualifizierung ausdrücklich. Ein privater Kurs zum Thema Kindernotfälle erfüllt nicht automatisch die berufliche Anforderung. Kurszuordnung und Abrechnungsverfahren müssen deshalb für die tatsächliche Einrichtung und ihre Beschäftigten passen.
Vergleichen Sie erreichbare Schulen von Ihrem Wohnviertel aus. Den genauen Veranstaltungsort erfahren Sie beim jeweiligen Anbieter.