Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 89073 Ulm sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,6 km vom Suchpunkt

2,6 km vom Suchpunkt

3,3 km vom Suchpunkt

3,7 km vom Suchpunkt

4,7 km vom Suchpunkt

6,7 km vom Suchpunkt

Ulmer Betriebe wählen Ausbildung oder Fortbildung nach den vorhandenen Nachweisen der vorgesehenen Ersthelfenden. Für eine gemeinsame Gruppe kann Inhouse sinnvoll sein, wenn Raum und Arbeitsabläufe die praktische Teilnahme ermöglichen. Einzelne offene Kursplätze bleiben eine weitere Organisationsform; die mögliche Gebührenübernahme richtet sich nach den Trägervorgaben.
Für einen Ulmer Betrieb kann ein Kurs außerhalb der Stadtgrenze organisatorisch ebenso in Betracht kommen wie ein Angebot am eigenen Standort. Entscheidend sind Kursart, Teilnehmende und ein bestätigter Ablauf. Die Bezeichnung Ulm/Neu-Ulm allein legt weder einen bestimmten Raum noch eine passende Anreise fest.
Wenn Sie Inhouse-Unterricht anfragen, nennen Sie die genaue Betriebsadresse und die Platzverhältnisse für praktische Übungen. Ausbildung und Fortbildung sollten klar voneinander unterschieden werden. Für Einzelplätze können offene Lehrgänge passen. Die möglichen Gebühren und erforderlichen Abrechnungsunterlagen besprechen Sie vorab mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger; eine direkte Übernahme setzt dessen Bedingungen voraus.
Für neue Ersthelfende ist zunächst die passende Ausbildung vorgesehen. Bereits qualifizierte Personen besuchen eine Fortbildung, um Grundlagen zu wiederholen und zu vertiefen. Grundsätzlich ist diese betriebliche Fortbildung alle zwei Jahre vorgesehen. Halten Sie die absolvierten Teilnahmen deshalb nachvollziehbar fest.
Bei neuen Beschäftigten oder einer anderen Verteilung der Aufgaben sehen Sie die Übersicht erneut an. Der nächste Bedarf ergibt sich aus den Personen und ihren Nachweisen. Ein gemeinsamer freier Tag ersetzt diese Zuordnung nicht.
Der Standort wird mit der passenden Vorbereitung zum Lernort.
Der benötigte Lehrgang passt zum Ausbildungsstand der Personen.
Die nutzbare Fläche ermöglicht die vorgesehenen Übungen.
Die Gruppe bleibt während des Unterrichts von parallelen Arbeitsaufgaben entlastet.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse bestimmen Voraussetzungen und Verfahren für berechtigte Teilnahmen. Informieren Sie sich vor der Buchung über die verlangten Unterlagen. Reguläre Lehrgangsgebühren und zusätzlich beauftragte Leistungen sind im Angebot getrennt zu betrachten.
Zuständigkeit und gegebenenfalls notwendige vorherige Freigaben für die Personen ermitteln.
Verlangte Angaben bereitstellen und den bestätigten Kostenumfang nachvollziehen.
Geeigneter nächster Schritt
Ausbildung auswählen
Wichtige Information
Vorhandene Vorkenntnisse und Nachweise
Geeigneter nächster Schritt
Fortbildung einplanen
Wichtige Information
Bisherige Teilnahmen
Geeigneter nächster Schritt
Umfang ausdrücklich anfragen
Wichtige Information
Ziel und gewünschter Nachweis
Ein betrieblicher Lehrgang kann eine gemeinsame Lernerfahrung schaffen. Die Beschäftigten üben unter Anleitung und hören auch Rückfragen der anderen. Allgemeine Beispiele aus ihren Tätigkeiten helfen, den Bezug zum Arbeitsumfeld herzustellen. Die Ausbildungsstelle ordnet solche Fragen im Rahmen des regulären Unterrichts ein.
Beschreiben Sie besondere zusätzliche Trainingswünsche gesondert. Ein regulärer Ersthelferkurs und ein spezieller Schwerpunkt können unterschiedliche Ziele und Nachweise haben. Eine genaue Bezeichnung des gewünschten Umfangs hält die Anfrage verständlich.
Mögliche Arbeitsorte in Donautal, Söflingen oder Jungingen können Ausgangspunkte der Planung sein. Ein eigener Standort kommt für Inhouse infrage, wenn die Bedingungen passen. Bei einzelnen Personen oder fehlendem Übungsraum kann ein offener Lehrgang den Bedarf besser abdecken.

Ein geeigneter offener Lehrgang kann einen einzelnen Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf abdecken. Vergleichen Sie die Kursart und den Termin mit dem Bedarf der Person. Ein eigener Gruppentermin ist eine mögliche Organisationsform, aber nicht für jeden Bedarf erforderlich.
Der Zweck für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder sollte ausdrücklich angegeben werden. Dafür ist die passende Qualifikation auszuwählen. Die Bezeichnung Firmenkurs oder ein Unterrichtsraum im eigenen Haus bestätigt diese fachliche Eignung nicht für sich allein.
Nennen Sie die nutzbare Fläche, die Möblierung und die geplante Teilnehmerzahl. Praktische Übungen benötigen geeignete Bedingungen zusätzlich zu Sitzplätzen. Die konkreten Anforderungen werden für den beauftragten Lehrgang mit der Ausbildungsstelle abgestimmt.
Vergleichen Sie erreichbare Schulen von Ihrem Wohnviertel aus. Den genauen Veranstaltungsort erfahren Sie beim jeweiligen Anbieter.