Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 85047 Ingolstadt sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,1 km vom Suchpunkt

2,6 km vom Suchpunkt

3,8 km vom Suchpunkt

7,3 km vom Suchpunkt

17,3 km vom Suchpunkt

20,9 km vom Suchpunkt

Ingolstadt · Bayern
Ein Inhouse-Lehrgang kann Ingolstädter Beschäftigten ermöglichen, gemeinsam am Betriebsort Erste Hilfe zu üben. Für den Auftrag zählen die benötigte Ausbildung oder Fortbildung, die vorgesehenen Personen und geeignete Räume. Die Kostenübernahme wird nach den Voraussetzungen der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vorbereitet.

Eine Kursanfrage für Ihren Ingolstädter Betrieb sollte Ausbildung und Fortbildung unterscheiden. Beide unter einem beliebigen Erste-Hilfe-Termin zusammenzufassen, kann zu einer unpassenden Buchung führen. Notieren Sie außerdem Gruppengröße und mögliche Tage.
Ein Inhouse-Lehrgang braucht eine ausdrückliche Zusage der Schule. Geben Sie die Betriebsadresse und die Raumverhältnisse für praktische Übungen an. Für wenige Teilnehmende können offene Kurse eine Alternative sein. Die passende Organisation hängt von Ihrem Bedarf und dem bestätigten Anbieterangebot ab. Fragen Sie den zuständigen Unfallversicherungsträger vor der Teilnahme nach einer möglichen direkten Gebührenabrechnung und den dafür benötigten Unterlagen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Klären Sie die Zuständigkeit und die erforderlichen Unterlagen für die vorgesehenen Personen. Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse informieren über Voraussetzungen und mögliche vorherige Freigaben. Die Ausbildungsstelle benötigt die entsprechenden Angaben für einen passenden Abrechnungsauftrag.
Berechtigung, Formulare und das erforderliche Verfahren rechtzeitig ermitteln.
Die regulären Gebühren und weitere beauftragte Positionen nachvollziehbar auseinanderhalten.

Ein Betrieb beispielsweise in Friedrichshofen, Mailing oder Zuchering kann den eigenen Standort als möglichen Lernort prüfen. Ist kein geeigneter Raum verfügbar oder verteilt sich der Bedarf, kommen offene Lehrgänge infrage. Die tatsächliche Gruppe und ihre Teilnahmebedingungen geben der Entscheidung eine Grundlage.
In einer betrieblichen Gruppe lassen sich allgemeine Fragen aus der Tätigkeit sammeln. Die Lehrkraft kann sie im Rahmen des Lehrgangs mit den Grundlagen verbinden. Beschäftigte arbeiten praktisch mit und hören zugleich Rückfragen der anderen. Eine solche gemeinsame Erfahrung ist ein möglicher Vorteil einer eigenen Gruppe.
Ein besonderer Trainingswunsch sollte erkennbar zusätzlich beschrieben werden. Nicht jeder Schwerpunkt ist automatisch Teil der regulären Qualifizierung. So bleibt nachvollziehbar, welcher Lehrgang für den Nachweis besucht wird und ob darüber hinaus ein weiterer Unterrichtsauftrag besteht.
Neue Ersthelfende benötigen eine passende Ausbildung. Bei bereits ausgebildeten Personen ist die Fortbildung zur Wiederholung und Vertiefung einzuplanen, grundsätzlich alle zwei Jahre. Halten Sie deshalb die bisherigen Teilnahmen geordnet fest und ordnen Sie den konkreten Bedarf vor der Buchung zu.
Auch bei einem gemeinsamen Arbeitgeber kann dieser Stand unterschiedlich sein. Eine Inhouse-Anfrage kann mehrere Bedarfe benennen, ohne sie pauschal zu einer Kursart zusammenzufassen. Für einzelne Personen sind geeignete offene Lehrgänge eine weitere Möglichkeit.
Die Organisation soll der praktischen Teilnahme dienen.
Ausbildungsstand und vereinbarter Qualifikationszweck stimmen überein.
Die nutzbare Fläche und Einrichtung werden für die konkrete Gruppe beurteilt.
Die Beschäftigten werden für den Unterricht von laufenden Aufgaben entlastet.
Grundlage
Vorhandene Ausbildung und Fortbildungen
Ergebnis
Passende Qualifizierung
Grundlage
Gruppe, Arbeitszeit und Raum
Ergebnis
Inhouse oder offene Kursplätze
Grundlage
Regulärer Bedarf und Zusatzwunsch
Ergebnis
Nachvollziehbarer Auftrag
Für betriebliche Ersthelfende ist grundsätzlich alle zwei Jahre eine Fortbildung vorgesehen. Nutzen Sie die dokumentierten bisherigen Teilnahmen für die Planung. Bei unklaren Nachweisen sollte die geeignete Kursart vor der Anmeldung mit der Ausbildungsstelle geklärt werden.
Benennen Sie den Ausbildungszweck für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder ausdrücklich. Hier wird die passende Qualifikation benötigt. Die Bezeichnung Inhouse beschreibt den Ort und sagt für sich allein noch nichts über die Eignung des Programms aus.
Eine mögliche Gebührenübernahme ist an Bedingungen gebunden und bedeutet keine pauschale Erstattung aller bestellten Positionen. Prüfen Sie reguläre Lehrgangsgebühren und zusätzliche Leistungen getrennt. Das konkrete Verfahren legt der zuständige Unfallversicherungsträger für die berechtigten Teilnahmen fest.
Vergleichen Sie erreichbare Schulen von Ihrem Wohnviertel aus. Den genauen Veranstaltungsort erfahren Sie beim jeweiligen Anbieter.