Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 69117 Heidelberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Heidelberger Betriebe brauchen eine Übersicht, welche Personen ausgebildet oder fortgebildet werden sollen. Vorhandene Nachweise bilden dafür die Grundlage. Offene Kurse und mögliche Inhouse-Termine lassen sich anschließend nach Gruppe und Lernbedingungen auswählen; die Gebührenübernahme wird mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger geklärt.
Am Heidelberger Wissenschaftsstandort sind Hochschulen und Forschungsinstitute Teil des örtlichen Umfelds. Der Bedarf an betrieblicher Erste-Hilfe-Schulung wird aber für jede Einrichtung und jedes Unternehmen konkret geplant. Stellen Sie fest, welche Beschäftigten eine Ausbildung oder Fortbildung benötigen, und formulieren Sie diesen Anlass ausdrücklich.
Eine gemeinsame Inhouse-Schulung ist nur eine der Möglichkeiten. Für einzelne Teilnehmende können öffentliche Lehrgänge besser passen. Bei Unterricht im Betrieb muss die Schule auch den Raum für praktische Übungen beurteilen können. Gruppengröße und Termin werden bestätigt, nicht aus einer Verzeichnisadresse abgeleitet. Die Gebührenübernahme und nötige Unterlagen klären Sie vorab mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger.

Ein Betrieb etwa in Neuenheim, Wieblingen oder Pfaffengrund kann einen eigenen Standort als Lernort prüfen. Für Inhouse sind nutzbare Übungsfläche und ungestörte Teilnahme wichtig. Bei wenigen Personen können offene Lehrgänge passen. Die tatsächliche Gruppe entscheidet über den sinnvollen organisatorischen Rahmen.
Sie unterstützt die nächste Teilnahme, ohne unnötige Angaben zu sammeln.
Die tatsächlichen Personen und ihre betriebliche Aufgabe zuordnen.
Ausbildung und absolvierte Fortbildungen nachvollziehbar festhalten.
Erstmaligen Einstieg und anstehende Auffrischung getrennt planen.
Neue Beschäftigte und ein Wechsel von Aufgaben können Anlass sein, die Ersthelferplanung anzusehen. Halten Sie fest, welche Personen bereits entsprechend ausgebildet sind und wer erstmals qualifiziert werden soll. Eine Fortbildung wiederholt und vertieft vorhandene Grundlagen; für einen ersten Einstieg wird die Ausbildung gewählt.
Grundsätzlich ist für betriebliche Ersthelfende alle zwei Jahre eine Fortbildung vorgesehen. Geordnete Nachweise helfen, diese weitere Teilnahme rechtzeitig zu erkennen. Die Planung sollte deshalb über die einmalige Suche nach freien Plätzen hinausreichen.
Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse bestimmen, unter welchen Bedingungen die Lehrgangsgebühren übernommen werden können. Ermitteln Sie das Verfahren für die vorgesehenen Personen vor der Buchung. Zusätzliche Leistungen des Auftrags können außerhalb der regulären Übernahme liegen.
Zuständigkeit, Formulare und gegebenenfalls vorherige Freigaben beim Träger ermitteln.
Regulären Lehrgang und weitere Positionen im bestätigten Angebot auseinanderhalten.
| Schritt | Benötigte Grundlage | Entscheidung |
|---|---|---|
| Personen zuordnen | Kursnachweise und Bedarf | Ausbildung oder Fortbildung |
| Rahmen wählen | Zeitfenster und Raum | Offene Plätze oder Inhouse |
| Gebühren vorbereiten | Trägervorgaben und Angebot | Möglicher Abrechnungsweg |
Erste-Hilfe-Unterricht vermittelt Grundlagen und gibt Raum für eigene Übungen. Beschäftigte müssen dafür tatsächlich verfügbar sein. Bei einem Inhouse-Lehrgang sind sie zwar am eigenen Standort, sollten aber nicht fortlaufend andere Aufgaben übernehmen. Verteilen Sie das Tagesgeschäft für den Zeitraum entsprechend.
Allgemeine Fragen aus der Tätigkeit können den Lernbezug stärken. Beschreiben Sie das Arbeitsumfeld sachlich und lassen Sie die Ausbildungsstelle gewünschte Themen in den Auftrag einordnen. Ein zusätzliches Spezialtraining wird als solches vereinbart und nicht pauschal unter jedem Firmenkurs vorausgesetzt.
Eine betriebliche Information über Zuständigkeiten und örtliche Hilfewege ergänzt die Vorbereitung. Sie ersetzt allein nicht die reguläre Ersthelferfortbildung. Für den entsprechenden Nachweis besuchen die Personen den geeigneten Lehrgang; beide Aufgaben sollten im Betrieb erkennbar bleiben.
Nennen Sie den Ausbildungszweck für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder ausdrücklich. Dafür ist die passende Qualifikation zu wählen. Eine andere pädagogische Tätigkeit oder die Durchführung im eigenen Haus bestätigt die Eignung des Kurses nicht automatisch.
Betrachten Sie den tatsächlichen Teilnahmebedarf und die Durchführungsmöglichkeiten. Ein eigener Kurs kann bei einer passenden Gruppe sinnvoll sein; einzelne offene Plätze sind ebenfalls möglich. Raum und Freistellung müssen zum Lehrgang und den vorgesehenen Personen passen.
Vergleichen Sie erreichbare Schulen von Ihrem Wohnviertel aus. Den genauen Veranstaltungsort erfahren Sie beim jeweiligen Anbieter.