Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 44623 Herne sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,2 km vom Suchpunkt

1,8 km vom Suchpunkt

4,2 km vom Suchpunkt

4,3 km vom Suchpunkt

4,4 km vom Suchpunkt

5,3 km vom Suchpunkt

Herner Betriebe wählen den Lehrgang nach der vorhandenen Qualifikation ihrer Beschäftigten aus. Ausbildung und Fortbildung haben unterschiedliche Aufgaben, auch wenn beide regulär neun Unterrichtseinheiten umfassen. Für eine Gruppe ist Inhouse-Unterricht eine mögliche Organisationsform; dazu müssen Raum, Termin und Durchführung mit der Ausbildungsstelle passen.
Für einen Herner Betrieb muss der passende Kurs nicht zwangsläufig innerhalb der Stadtgrenze liegen. Wichtiger sind ein geeigneter Schulungstyp und ein Termin, den die vorgesehenen Beschäftigten wahrnehmen können. Für ein ganzes Team lässt sich zusätzlich Unterricht in eigenen Räumen anfragen.
Geben Sie an, wer eine Ausbildung und wer eine Fortbildung benötigt. Bei einer Inhouse-Anfrage kommen Teilnehmerzahl, Raum und Zeitfenster hinzu. Die Ausbildungsstelle bestätigt die Durchführung. Klären Sie auch die Unterlagen des zuständigen Unfallversicherungsträgers, wenn eine direkte Abrechnung der berechtigten betrieblichen Kursgebühr vorgesehen ist. Mögliche Zusatzleistungen sollten gesondert vereinbart sein.
Inhouse bedeutet eine vereinbarte Durchführung am Unternehmensstandort. Die Gruppe kann dort gemeinsam lernen, benötigt dafür aber einen passenden Raum und Zeit für die praktischen Übungen. Beschreiben Sie die vorhandenen Bedingungen bei der Anfrage, damit die Ausbildungsstelle die Eignung beurteilen kann.
Ein Standort in Holsterhausen oder Baukau-West ist eine konkrete örtliche Angabe, ersetzt aber nicht die Beschreibung des Unterrichtsraums. Organisieren Sie außerdem Vertretungen für die laufenden Aufgaben. Die Teilnehmenden sollen dem Lehrgang folgen können, ohne regelmäßig an ihren Arbeitsplatz zurückgerufen zu werden.
Der Unterrichtstag lässt sich organisatorisch gut vorbereiten.
Tätigkeiten und Erfahrungen aus dem Arbeitsumfeld geben der Lehrkraft Ansatzpunkte für anschauliche Übungen.
Den gesamten vereinbarten Lehrgang von anderen Arbeitsaufträgen freihalten.
Ausbildung, Fortbildung und besondere Qualifikationsbedarfe für die tatsächlichen Beschäftigten unterscheiden.
| Bedarf | Anmeldung | Wichtige Grundlage |
|---|---|---|
| Erstmalige Qualifizierung | Passende Ausbildung | Anerkannte Vorbildung prüfen |
| Kenntnisse erhalten | Fortbildung | Vorherige Teilnahme |
| Gemeinsamer Unterricht | Inhouse anfragen | Gruppe, Raum und Zeitraum |
Nach einer abgeschlossenen Ausbildung bleibt die regelmäßige Fortbildung wichtig. Betriebliche Ersthelfer sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Dokumentieren Sie die bisherigen Teilnahmen, damit aus einem allgemeinen Schulungswunsch ein konkreter Bedarf für bestimmte Beschäftigte wird.
Für neue Ersthelfende ist zu prüfen, welche Ausbildung erforderlich ist oder welche anerkannte Vorbildung vorliegt. Die Zahl der vorgesehenen Personen allein reicht daher für die Kurswahl nicht aus. Eine Zuordnung nach Qualifikationsstand hilft, passende Veranstaltungen zu buchen.
Nicht jeder Schulungsbedarf fällt für ein ganzes Team gleichzeitig an. Öffentliche Kurse können einzelne Beschäftigte aufnehmen, sofern passende Plätze verfügbar sind. Vergleichen Sie diesen Weg mit einem eigenen Termin und berücksichtigen Sie die jeweiligen Abwesenheiten im Betrieb.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren werden nach dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers direkt mit der ermächtigten Ausbildungsstelle abgerechnet. Bei einem Inhouse-Auftrag können weitere Leistungen hinzukommen. Halten Sie deren Kostenregelung im Angebot ausdrücklich fest.
Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse und die benötigten Teilnehmerunterlagen ermitteln.
Erforderliche Bestätigungen beschaffen und zusätzliche Leistungen vor der Buchung klären.

Die reguläre betriebliche Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Sie richten sich dennoch an unterschiedliche Ausgangslagen. Für die richtige Kurswahl sind die anerkannte Vorbildung und der Fortbildungsbedarf entscheidend, nicht allein die Dauer des angebotenen Unterrichts.
Eine Übernahme berechtigter Kursgebühren bedeutet nicht automatisch die Übernahme jeder weiteren Leistung. Maßgeblich sind das Verfahren Ihres Unfallversicherungsträgers und der vereinbarte Auftrag. Lassen Sie zusätzliche Positionen eines Firmenangebots vor der Beauftragung eindeutig ausweisen.
Beschreiben Sie die konkrete Tätigkeit und den dafür erforderlichen Lehrgang. Ein privater Kurs zu Kindernotfällen ist nicht automatisch der passende berufliche Nachweis. Die Kurszuordnung und das Verfahren der Gebührenabrechnung sollten deshalb für Ihre Einrichtung ausdrücklich abgestimmt sein.
Vergleichen Sie erreichbare Schulen von Ihrem Wohnviertel aus. Den genauen Veranstaltungsort erfahren Sie beim jeweiligen Anbieter.