Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 09111 Chemnitz sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,6 km vom Suchpunkt

1,8 km vom Suchpunkt

3,3 km vom Suchpunkt

5,7 km vom Suchpunkt

7,1 km vom Suchpunkt

10,9 km vom Suchpunkt

Wer im Chemnitzer Betrieb erstmals eine Ersthelferaufgabe übernimmt, braucht die passende Ausbildung. Im Lehrgang werden Grundlagen vermittelt und praktisch geübt. Bereits qualifizierte Personen benötigen eine Fortbildung. Offene Kursplätze und mögliche Inhouse-Termine sind unterschiedliche Wege, diese Qualifizierung für die Belegschaft zu organisieren.
Die Chemnitzer Standortbroschüre nennt unter anderem Maschinen- und Anlagenbau sowie Informationstechnologie. Daraus folgt kein einheitliches Schulungsmodell für alle Betriebe. Beschreiben Sie stattdessen Ihre eigene Belegschaftsplanung: Welche Personen brauchen Ausbildung, welche Fortbildung, und wann können sie teilnehmen?
Eine Inhouse-Anfrage sollte auch den Raum für praktische Übungen erläutern. Der Anbieter muss bestätigen, ob eine Durchführung unter diesen Bedingungen möglich ist. Für einzelne Beschäftigte können offene Lehrgänge infrage kommen. Die Gebührenübernahme ist mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abzustimmen. Unter welchen Voraussetzungen direkt abgerechnet werden kann und welche Formulare benötigt werden, erfahren Sie beim zuständigen Träger.
| Situation | Passender Planungsschritt | Was wichtig bleibt |
|---|---|---|
| Person ohne Ersthelferausbildung | Ausbildung auswählen | Vollständige praktische Teilnahme |
| Ausgebildete Person mit Auffrischungsbedarf | Fortbildung einplanen | Bisherige Nachweise berücksichtigen |
| Gemeinsame betriebliche Gruppe | Inhouse-Möglichkeit prüfen | Kursart und Übungsbedingungen passend festlegen |
Eine Benennung im Betrieb macht aus Beschäftigten nicht sofort erfahrene Helfende. Der Ausbildungskurs ist der Ort, an dem sie Grundlagen kennenlernen und unter Anleitung üben. Geben Sie neu vorgesehenen Personen deshalb einen klaren Auftrag: die passende Ausbildung vollständig besuchen und Fragen zu den vermittelten Maßnahmen stellen.
Beschreiben Sie der Ausbildungsstelle bei der Planung die allgemeine Tätigkeit der Gruppe. Ob Büro, Werkstatt oder ein anderes Arbeitsumfeld: Der konkrete Betrieb zählt mehr als eine pauschale Zuschreibung an die Chemnitzer Wirtschaft. Besondere Trainingswünsche werden als solche zusätzlich benannt.
Ein Standort beispielsweise in Altchemnitz, Siegmar oder Röhrsdorf kann bei einem angebotenen Inhouse-Termin zum Unterrichtsort werden. Dafür muss die Fläche praktische Übungen ermöglichen. Bei einzelnen neuen Ersthelfenden kann ein offener Lehrgang die passendere Lösung sein. Wählen Sie anhand der Personen und der realen Raumverhältnisse.
Die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse bestimmt, ob die Voraussetzungen für eine Übernahme der Gebühren erfüllt sind. Ermitteln Sie das Verfahren für die vorgesehenen Teilnahmen und bereiten Sie die verlangten Unterlagen vor. Zusätzliche vereinbarte Leistungen können außerhalb dieser Übernahme liegen.
Trägerzuständigkeit und Bedingungen für die Beschäftigten vor der verbindlichen Buchung feststellen.
Regulären Lehrgang und weitere Positionen im Angebot unterscheiden und erforderliche Formulare bereitstellen.
Nach der Ausbildung ist das Thema nicht für immer erledigt. Für betriebliche Ersthelfende ist grundsätzlich alle zwei Jahre eine Fortbildung vorgesehen. Dabei werden Kenntnisse wiederholt und vertieft. Bewahren Sie die Teilnahmenachweise so auf, dass dieser Bedarf für die betreffenden Personen rechtzeitig erkennbar bleibt.
Bei einer Gruppe aus neuen und bereits qualifizierten Beschäftigten sollten Sie die Kursarten getrennt zuordnen. Eine gemeinsame Inhouse-Anfrage kann beide Bedarfe beschreiben, macht sie aber nicht automatisch zu einem einzigen passenden Lehrgang.
Der Betrieb schafft die Bedingungen, die Personen lernen im Kurs.
Die vorgesehene Ersthelferaufgabe und die gebuchte Ausbildung klar benennen.
Für die gesamte Unterrichtszeit von parallelen Arbeitsaufgaben entlasten.
Ungewohnte praktische Aufgaben als Lerninhalt verstehen, nicht als vorhandenes Können voraussetzen.

Inhouse bezeichnet die Durchführung an einem vereinbarten Ort, häufig im eigenen Betrieb. Ausbildung und Fortbildung bleiben fachlich zu unterscheiden. Entscheidend ist deshalb, welcher Lehrgang für die vorgesehenen Personen beauftragt wird, nicht allein die Bezeichnung des Durchführungsrahmens.
Nennen Sie den benötigten Lehrgang, die vorgesehenen Personen, mögliche Zeitfenster und die Raumsituation. Die freie Fläche ist für praktische Übungen relevant. Anhand dieser Angaben lässt sich die konkrete Durchführbarkeit mit der Ausbildungsstelle beurteilen.
Benennen Sie den Ausbildungszweck für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder ausdrücklich. Dafür ist die passende Qualifikation zu wählen. Ein allgemeiner Firmenkurs oder eine andere pädagogische Ausbildung sagt allein noch nichts über den geeigneten Erste-Hilfe-Nachweis aus.
Vergleichen Sie erreichbare Schulen von Ihrem Wohnviertel aus. Den genauen Veranstaltungsort erfahren Sie beim jeweiligen Anbieter.