Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 65183 Wiesbaden sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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3,2 km vom Suchpunkt

4,8 km vom Suchpunkt

Wiesbaden · Hessen
Ein Inhouse-Kurs kann Wiesbadener Beschäftigten einen gemeinsamen Lerntermin am eigenen Standort ermöglichen. Er ist dann eine sinnvolle Option, wenn Gruppe, Kursart und Übungsraum zusammenpassen. Ausbildung und Fortbildung werden nach den vorhandenen Nachweisen gewählt; die mögliche BG- oder Unfallkassenabrechnung wird vorher geklärt.

Eine Fortbildung für vorhandene Ersthelfer und eine erste Ausbildung sollten in Ihrer Wiesbadener Kursplanung getrennt erfasst werden. So weiß eine Schule bei der Anfrage, welcher Lehrgang tatsächlich benötigt wird. Ergänzen Sie Teilnehmendenzahl und mögliche Tage.
Manche Teams können gemeinsam teilnehmen, andere brauchen getrennte Termine. Beides lässt sich bei der Suche berücksichtigen. Ein Inhouse-Lehrgang wird ausdrücklich vereinbart; dafür muss der vorgesehene Raum auch praktische Übungen ermöglichen. Klären Sie die Bedingungen direkt mit der Ausbildungsstelle. Die mögliche Kostenübernahme und das Abrechnungsverfahren richten sich nach der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Erforderliche Unterlagen sollten vor der Teilnahme vollständig sein.
Trennen Sie bei der Planung Personen, die eine erste Ausbildung benötigen, von bereits ausgebildeten Ersthelfenden mit Fortbildungsbedarf. Die Fortbildung dient dem Wiederholen und Vertiefen und ist grundsätzlich alle zwei Jahre vorgesehen. Ein freier Gruppentermin ist deshalb nicht das einzige Entscheidungskriterium.
Für besondere Tätigkeitsbereiche ist der Ausbildungszweck ausdrücklich zu nennen. Bei Personal in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder beispielsweise muss die passende Qualifikation ausgewählt werden. Ein allgemeines Interesse an einem Firmenkurs beantwortet diese Frage noch nicht.
Bei einem vereinbarten Inhouse-Lehrgang lernt die Gruppe gemeinsam am vorgesehenen Betriebsort. Fragen aus der Arbeit können im Unterricht aufgegriffen werden, soweit sie zum Lehrgang gehören. Beschäftigte erleben außerdem, wie Kolleginnen und Kollegen praktische Aufgaben angehen und welche Erläuterungen ihnen helfen. Das kann ein gemeinsamer Bezugspunkt für spätere Gespräche über Erste Hilfe sein.
Die Vorteile entstehen nicht allein dadurch, dass der Kurs im Unternehmen stattfindet. Es braucht Zeit ohne laufende Unterbrechungen und Platz für die Praxis. Ob der vorgesehene Raum passt, wird mit der Ausbildungsstelle anhand der tatsächlichen Bedingungen beurteilt.
| Rahmen | Möglicher Vorteil | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Inhouse-Gruppe | Gemeinsam am Betriebsort lernen | Geeigneter Raum und passende Kurszuordnung |
| Offener Lehrgang | Einzelne Personen gezielt qualifizieren | Passender Termin und vollständige Teilnahme |
| Mehrere Termine | Bedarf zeitlich verteilen | Nachweise und Buchungen nachvollziehbar führen |
Eine mögliche Gebührenübernahme betrifft berechtigte Teilnahmen nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Klären Sie die verlangten Unterlagen vor der Buchung. Zusatzleistungen eines eigenen Gruppentermins sind dabei nicht automatisch in jeder übernommenen Lehrgangsgebühr enthalten.
Zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse und deren Verfahren für die Personen ermitteln.
Reguläre Lehrgangsgebühren von zusätzlichen bestellten Positionen im Angebot unterscheiden.
Sie hängen von der konkreten Organisation ab.
Unterrichtszeit für die Gruppe bündeln, wenn die betrieblichen Abläufe das zulassen.
Allgemeine Arbeitsbeispiele einbringen und im passenden fachlichen Rahmen besprechen.
Kolleginnen und Kollegen können zusammen üben und unterschiedliche Lernfragen wahrnehmen.

Standorte in Erbenheim, Nordenstadt oder Mainz-Kastel können unterschiedliche Ausgangspunkte einer Gruppe sein. Mainz-Kastel gehört dabei zum Wiesbadener Stadtgebiet. Prüfen Sie für Ihr Team den vereinbarten Lernort und die vollständige Abwesenheitszeit. Bei wenigen einzelnen Personen kann ein offener Lehrgang eine passende Ergänzung bleiben.

Inhouse ist eine mögliche Durchführungsform. Ein Betrieb kann je nach Bedarf auch Plätze in geeigneten offenen Lehrgängen nutzen. Maßgeblich ist, dass die vorgesehenen Personen die passende Ausbildung oder Fortbildung tatsächlich besuchen und nachweisen können.
Die Fortbildung richtet sich an bereits ausgebildete Ersthelfende. Prüfen Sie dafür die vorhandenen Nachweise. Für Personen ohne entsprechende Ausbildung ist zunächst der geeignete Einstiegskurs vorgesehen; der gemeinsame Arbeitgeber allein macht den Ausbildungsstand nicht gleich.
Ein ergänzendes Training kann andere Ziele oder einen anderen Umfang haben. Wenn eine reguläre betriebliche Fortbildung benötigt wird, muss diese ausdrücklich vereinbart sein. Lassen Sie den Nachweiszweck und einen zusätzlichen Trainingswunsch getrennt zuordnen.
Vergleichen Sie erreichbare Schulen von Ihrem Wohnviertel aus. Den genauen Veranstaltungsort erfahren Sie beim jeweiligen Anbieter.