Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 76133 Karlsruhe sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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4,4 km vom Suchpunkt

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Karlsruhe · Baden-Württemberg
Karlsruher Arbeitgeber können Ersthelferausbildung und Fortbildung über offene Kurse oder eine vereinbarte Inhouse-Schulung organisieren. Vor einer Gruppenbuchung braucht es eine klare Zuordnung der Personen und ihres Ausbildungsstands. Danach lassen sich Raum, Arbeitsfreistellung und mögliche Gebührenübernahme für den konkreten Lehrgang vorbereiten.

Die Ausbildung am eigenen Karlsruher Standort muss nicht mit einer langen Anfrage beginnen. Entscheidend sind die richtigen Angaben: benötigter Lehrgang, Teilnehmendenzahl, mögliche Tage und verfügbare Übungsräume. Erst danach kann ein Anbieter beurteilen, ob ein Inhouse-Kurs möglich ist.
Für kleinere Bedarfe oder unterschiedliche Termine können offene Lehrgänge besser passen. Unterscheiden Sie dabei Ausbildung und Fortbildung. Halten Sie verbindliche Zusagen fest und klären Sie die Gebührenübernahme mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Die Ermächtigung einer Schule ist wichtig; eine pauschale Erstattung jeder Buchung folgt daraus jedoch nicht.
Für eine mögliche Direktabrechnung braucht die Ausbildungsstelle die jeweils verlangten Angaben und Nachweise. Ermitteln Sie bei Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, welche Bedingungen für die vorgesehenen Personen gelten. Vollständige Unterlagen erleichtern die Abwicklung, ersetzen aber keine erforderliche Berechtigung.
Zuständigkeit, notwendige Formulare und gegebenenfalls vorherige Zustimmung feststellen.
Im Auftrag reguläre Gebühren und weitere vereinbarte Leistungen auseinanderhalten.
Bei einer Anfrage kann die Zahl zunächst geschätzt sein. Für die Durchführung sollte aber klar werden, welche Personen tatsächlich teilnehmen sollen und welchen Lehrgang sie benötigen. Eine Gruppe mit sehr unterschiedlichen Vorkenntnissen wird nicht allein durch einen gemeinsamen freien Tag zu einer passenden Fortbildungsgruppe. Prüfen Sie die vorhandenen Nachweise.
Sind die Personen zugeordnet, können Sie zwischen offenen Kursplätzen und einer eigenen Veranstaltung wählen. Beim Inhouse-Termin kommen zur Gruppengröße die nutzbare Übungsfläche und die Arbeitsorganisation hinzu. Die Ausbildungsstelle bewertet die konkrete Durchführung.
Beschäftigte aus Knielingen, Hagsfeld oder Grünwinkel können je nach betrieblicher Planung zusammen oder getrennt lernen. Ein gemeinsamer Lehrgang ist eine Option, wenn der Raum und die Arbeitsabläufe dazu passen. Für eine einzelne Nachqualifizierung muss dagegen nicht auf die nächste große Gruppe gewartet werden.
Mögliche Organisationsform
Offener Ausbildungskurs
Besonders zu beachten
Geeigneter Lehrgang und Freistellung
Mögliche Organisationsform
Passende Fortbildungstermine
Besonders zu beachten
Bisherige Nachweise und zeitlicher Bedarf
Mögliche Organisationsform
Angefragter Inhouse-Lehrgang
Besonders zu beachten
Teilnehmende, Raum und ungestörte Lernzeit
Im Lehrgang werden Erste-Hilfe-Grundlagen erklärt und praktisch bearbeitet. Dafür sollten die Beschäftigten mitarbeiten können, ohne parallel Telefonate oder andere Arbeitsaufgaben übernehmen zu müssen. Auch ein Kurs am eigenen Standort ist Unterrichtszeit. Eine passende Vertretungsregelung schafft die nötige Ruhe für Erklärungen, Übungen und Rückfragen.
Allgemeine Beispiele aus dem Betrieb können den Bezug zur Tätigkeit herstellen. Legen Sie besondere Wünsche bei der Anfrage offen. Dann bleibt erkennbar, was zum regulären Kurs gehört und ob ein zusätzliches Training separat benötigt wird.
Der eigene Standort wird nur mit passenden Bedingungen zum Lernort.
Ausbildungsbedarf und Fortbildungsstand eindeutig zuordnen.
Freie Fläche und Einrichtung beschreiben, damit praktische Übungen möglich sind.
Für die Kurszeit Zuständigkeiten außerhalb der Gruppe verteilen.
Betriebliche Ersthelfende sollen grundsätzlich alle zwei Jahre eine Fortbildung besuchen. Planen Sie anhand der belegten bisherigen Teilnahmen. Eine Fortbildung dient der Wiederholung und Vertiefung; bei neu einsteigenden Personen ist zunächst die passende Ausbildung nötig.
Benennen Sie bei Beschäftigten in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder diesen konkreten Ausbildungszweck. Die passende Qualifikation muss ausgewählt werden. Der Veranstaltungsort im Betrieb allein legt noch nicht fest, welches Programm für die Tätigkeit geeignet ist.
Nein, eine mögliche Übernahme der Lehrgangsgebühren hängt von den Voraussetzungen des zuständigen Trägers ab. Zusätzliche Leistungen können gesonderte Positionen sein. Prüfen Sie daher das Verfahren und den Umfang des Auftrags, bevor Sie verbindlich buchen.
Vergleichen Sie erreichbare Schulen von Ihrem Wohnviertel aus. Den genauen Veranstaltungsort erfahren Sie beim jeweiligen Anbieter.