Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 53111 Bonn sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,4 km vom Suchpunkt

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4,8 km vom Suchpunkt

Ein Inhouse-Kurs kann die Erste-Hilfe-Ausbildung oder Fortbildung einer Bonner Gruppe auf deren tatsächliche Arbeitsbedingungen beziehen. Der vollständige fachliche Lehrgang bleibt dabei die Grundlage. Die Auswahl richtet sich nach der Vorbildung der Beschäftigten; Räume, Teilnehmerkreis und Unterrichtszeit werden für den Auftrag festgelegt.
Personalstelle, Abteilung und Buchhaltung können an derselben Schulung beteiligt sein. Legen Sie im Bonner Betrieb fest, wer die Beschäftigten anmeldet, wer Arbeitgeberangaben bereitstellt und wer Rückfragen der Ausbildungsstelle beantwortet. Die Aufgaben dürfen verteilt sein; ihr gemeinsamer Stand muss aber nachvollziehbar bleiben.
Eine zuständige Person sollte wissen, welcher Lehrgang tatsächlich bestätigt wurde. Bei individuell vereinbartem Inhouse-Unterricht gehört auch die Abstimmung mit dem Raumverantwortlichen dazu. Für geeignete öffentliche Termine ist vor allem die Rückmeldung an die Beschäftigten wichtig. So verhindern klare Zuständigkeiten widersprüchliche Angaben, ohne dass alle Beteiligten jede organisatorische Einzelaufgabe selbst übernehmen müssen.
Tragen Sie die vorhandenen Kursdaten der vorgesehenen Personen zusammen. Neue Ersthelfende und bereits geschulte Beschäftigte brauchen eine fachlich passende Zuordnung zu Ausbildung oder Fortbildung. Diese Klärung erfolgt vor der Suche nach einem gemeinsamen freien Tag.
Ist die Gruppe festgelegt, wählen Sie die geeignete Durchführung. Eigene Räume können für einen vereinbarten Inhouse-Termin genutzt werden, wenn die Bedingungen passen. Für einzelne Personen können öffentliche Kurse sinnvoll sein. In beiden Fällen sollten die Beschäftigten den vollständigen Unterricht besuchen können und rechtzeitig wissen, wann und wo sie teilnehmen.
Ob sie für Ihren Auftrag greifen, hängt von der konkreten Durchführung ab.
Kolleginnen und Kollegen können dasselbe Beispiel bearbeiten und die Erklärung anschließend gemeinsam nachvollziehen.
Der Unterricht kann mit der konkreten Gruppe und einem verfügbaren Lernort geplant werden, statt mehrere Einzeltermine zusammenzusuchen.
Vorab beschriebene Arbeitsbedingungen können der Lehrkraft helfen, geeignete praktische Fragen für den Unterricht einzuordnen.
| Punkt | Betriebliche Angabe | Ziel |
|---|---|---|
| Qualifikation | Bisherige Teilnahmen der Beschäftigten | Passende Ausbildung oder Fortbildung |
| Gruppe | Tatsächlich gemeinsam teilnehmende Personen | Geeigneten Unterrichtsauftrag festlegen |
| Lernort | Nutzbare Räume und vorgesehener Zeitraum | Vollständige Durchführung ermöglichen |
Beschreiben Sie der Ausbildungsstelle, was die vorgesehenen Beschäftigten im Betrieb tun und welche Fragen sich daraus für das Lernen ergeben. Eine solche Beschreibung kann kurz und sachlich sein. Sie liefert den Kontext, während die Lehrkraft passende Beispiele und praktische Aufgaben fachlich gestaltet.
Eine Gruppe aus Endenich kann dabei dieselben Grundlagen benötigen wie Beschäftigte aus Bad Godesberg. Der Ort allein legt den Unterrichtsinhalt nicht fest. Ausschlaggebend sind die tatsächlichen Aufgaben und der benötigte vollständige Lehrgang. Ein betriebliches Beispiel macht diese Grundlagen anschaulich, ohne den regulären Ausbildungsauftrag auf eine einzige Situation zu verengen.
Sie müssen keine eigene Lehrveranstaltung vorbereiten. Ein klarer Auftrag, verständliche Angaben zur Gruppe und verlässliche Lernbedingungen sind die betriebliche Grundlage. Die fachlichen Erklärungen und die Begleitung der Übungen übernimmt die beauftragte Ausbildungsstelle.
Für berechtigte Lehrgangsgebühren gelten die Verfahren der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Klären Sie diese frühzeitig für die vorgesehenen Personen und den tatsächlichen Lehrgang. Weitere Bestandteile des Inhouse-Angebots können eigene Kosten verursachen und werden gesondert vereinbart.
Den konkreten Schulungsauftrag für die Entscheidung zur Gebührenübernahme benennen.
Verlangte Nachweise rechtzeitig beschaffen und zusätzliche vereinbarte Aufwendungen im Angebot nachvollziehen.

Nein, die Durchführung im Betrieb macht aus dem Lehrgang keinen beliebig kurzen Termin. Planen Sie den vollständigen fachlichen Unterricht mit den vorgesehenen praktischen Anteilen ein. Die genauen Zeiten der beauftragten Veranstaltung erhalten die Beschäftigten vor dem Kurstag.
Geben Sie die tatsächliche Tätigkeit und die dafür geforderte Qualifikation an. Die Ausbildungsstelle kann den geeigneten Lehrgang zuordnen. Ein kurzer privater Kindernotfallkurs ist nicht automatisch die beruflich erforderliche Schulung für das Team einer Einrichtung.
Dokumentieren Sie die tatsächlich absolvierten Teilnahmen und benennen Sie eine zuständige Stelle für die weitere Planung. In der Regel ist betriebliche Fortbildung in Zeitabständen von zwei Jahren vorgesehen. Eine gepflegte Übersicht hilft, rechtzeitig den passenden Anschluss zu organisieren.
Vergleichen Sie erreichbare Schulen von Ihrem Wohnviertel aus. Den genauen Veranstaltungsort erfahren Sie beim jeweiligen Anbieter.