Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 40213 Düsseldorf sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,3 km vom Suchpunkt

0,3 km vom Suchpunkt

1,8 km vom Suchpunkt

2,4 km vom Suchpunkt

2,7 km vom Suchpunkt

3,0 km vom Suchpunkt

Für Düsseldorfer Unternehmen ist zuerst zu klären, wer eine Ausbildung und wer eine Fortbildung benötigt. Danach lassen sich einzelne Kursplätze oder ein Inhouse-Auftrag vergleichen. Eine hilfreiche Anfrage beschreibt Personen, Tätigkeit und organisatorischen Rahmen; die mögliche Gebührenübernahme wird mit dem zuständigen Träger abgestimmt.
Ein Büro, ein Handelsunternehmen und ein produzierender Betrieb haben möglicherweise sehr unterschiedliche organisatorische Abläufe. Diese Vielfalt nennt Düsseldorf selbst in seinem Wirtschaftsprofil. Für die Schulungsanfrage sollten Sie Ihren konkreten Bedarf beschreiben: Ausbildung oder Fortbildung, vorgesehene Beschäftigte und mögliche Zeitfenster.
Einzelne Personen lassen sich gegebenenfalls in offenen Lehrgängen anmelden. Für eine gemeinsame Schulung kann ein Inhouse-Angebot angefragt werden. Dabei prüft die Schule auch den Raum für praktische Übungen. Stimmen Sie eine mögliche Gebührenübernahme vorab mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab; direkte Abrechnung setzt die jeweiligen Voraussetzungen voraus.
| Aufgabe | Leitfrage | Zuständige Abstimmung |
|---|---|---|
| Kursauswahl | Welche Qualifikation benötigen die Personen? | Betrieb und Ausbildungsstelle |
| Durchführung | Wie kann die Gruppe vollständig teilnehmen? | Betriebliche Planung und Anbieter |
| Kostenübernahme | Welches Trägerverfahren gilt? | Zuständiger Unfallversicherungsträger |
Eine gemeinsame Liste ist nur dann hilfreich, wenn sie den Ausbildungsstand erkennen lässt. Halten Sie fest, wer neu in die Ersthelferaufgabe einsteigt und welche Nachweise die anderen Beschäftigten mitbringen. Bei einer Fortbildung geht es um das Wiederholen und Vertiefen vorhandener Grundlagen. Für einen erstmaligen Einstieg wird die Ausbildung gewählt.
Bilden Sie anschließend passende Teilgruppen. Personen aus verschiedenen Arbeitsbereichen können organisatorisch zusammenkommen, ohne dass ihr bisheriger Kursstand derselbe sein muss. Lassen Sie die geeignete Kurszuordnung vor der Buchung bestätigen.
Für den Arbeitsbezug können Sie gewöhnliche Tätigkeiten der Gruppe schildern: Wo wird gearbeitet, mit welchem Material haben die Personen zu tun, welche Frage zum Helfen besteht? Solche Angaben sind für einen Unterrichtsauftrag verständlicher als die bloße Bezeichnung der Abteilung. Persönliche Gesundheitsdaten von Beschäftigten müssen Sie daraus nicht zu einem Fallbericht zusammenstellen.
Ein Inhouse-Termin kann die gemeinsame Bearbeitung erleichtern, wenn der Anbieter diese Form anbietet und der Raum geeignet ist. Stimmen Sie die praktischen Bedingungen mit ihm ab.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse entscheiden über die berechtigte Gebührenübernahme. Informieren Sie sich vorab über die verlangten Unterlagen und gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen. Auch bei einem eigenen Gruppentermin sollte der Abrechnungsweg vor dem Kurstag feststehen.
Den zuständigen Träger benennen und die Bedingungen für die vorgesehenen Teilnahmen klären.
Erforderliche Formulare vollständig vorbereiten und die Übergabe mit der Ausbildungsstelle abstimmen.

Arbeiten Beschäftigte an unterschiedlichen Düsseldorfer Standorten, etwa in Rath, Friedrichstadt oder Garath, gehört der bestätigte Veranstaltungsort in die gemeinsame Einladung. Das kann ein externer Kursraum oder der eigene Betrieb sein. Eine einheitliche Mitteilung verhindert, dass dieselbe Schulung intern mit verschiedenen Ortsangaben geführt wird.
Drei konkrete Angaben erleichtern die Zuordnung des Auftrags.
Ausbildungsstand und tatsächlichen Teilnahmebedarf statt nur eine unverbindliche Wunschzahl angeben.
Die Tätigkeiten und eine sachliche Lernfrage beschreiben, ohne vertrauliche Einzelfälle auszubreiten.
Zeitfenster und verfügbaren Unterrichtsraum nennen oder gezielt nach offenen Kursplätzen fragen.
Gemeint ist die regelmäßige Fortbildung zur Wiederholung und Vertiefung der Kenntnisse. Sie ist grundsätzlich alle zwei Jahre vorgesehen. Berücksichtigen Sie die bisherigen Nachweise und klären Sie einen unklaren Kursstand vor der Anmeldung.
Ein eigener Firmentermin ist eine mögliche Organisationsform. Bei wenigen Teilnehmenden können offene Lehrgänge besser passen. Vergleichen Sie die tatsächlich angebotenen Termine und den gesamten Aufwand, statt eine Schulungsform unabhängig von der Gruppe festzulegen.
Das hängt vom bestätigten Auftrag und dem Trägerverfahren ab. Lassen Sie beispielsweise zusätzliche Organisation oder einen erweiterten Leistungsumfang gesondert beschreiben und ausweisen. Eine mögliche Übernahme der regulären Lehrgangsgebühren beantwortet diese Positionen nicht automatisch.
Vergleichen Sie erreichbare Schulen von Ihrem Wohnviertel aus. Den genauen Veranstaltungsort erfahren Sie beim jeweiligen Anbieter.