Erste-Hilfe-Kurs.net DGUV Vorschrift 1 · § 26

Ersthelfer-Rechner

Wie viele Ersthelfer müssen anwesend sein – und wie viele sollten Sie mit Reserve einplanen?

Beispiel ausprobieren
Berechnungsgrundlage und wichtige Hinweise

Maßgeblich sind die gleichzeitig anwesenden Versicherten: bei 2–20 Personen mindestens eine ersthelfende Person; bei mehr als 20 in Verwaltung und Handel 5 %, in sonstigen Betrieben 10 %, jeweils auf volle Personen aufgerundet.

Für Hochschulen werden die Beschäftigten nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII berücksichtigt, nicht alle Studierenden. Für Kitas wird mit einer ersthelfenden Person je gleichzeitig betreuter Kindergruppe gerechnet. Weitere Anforderungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers und des Landes sind gesondert zu prüfen.

Unsere Reserveempfehlung ist ein Planungsansatz mit angenommenen 20 % Abwesenheit durch Urlaub und Krankheit, keine DGUV-Quote oder statistisch nachgewiesene Ausfallrate Ihres Betriebs. Planungsbestand = Mindestbesetzung ÷ 0,8, aufgerundet. Beispiel: 6 ÷ 0,8 = 7,5 → 8 ausgebildete Personen, davon 2 Reserve. Bei einer Mindestbesetzung von 0 wird keine Reserve vorgeschlagen. Sie können eine eigene Reserve festlegen.

Zusätzliche Personen für Abwesenheiten werden in den DGUV-Fachinformationen zur Organisation der Ersten Hilfe angesprochen; die dortige Empfehlung legt keinen allgemeinen Reserveprozentsatz fest. Die tatsächliche Besetzung muss in jeder Schicht gesichert sein. Durchschnittliche Abwesenheiten allein garantieren keine ausreichende Besetzung.

Schulungsbedarf = max. 0 aus Planungsbestand minus bereits ausgebildeten und einplanbaren Personen. Ein rechnerischer Personalbestand belegt die tatsächliche Verfügbarkeit nicht.

Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre. Anrechenbarkeit und Qualifikation der eingetragenen Personen müssen im Betrieb geprüft werden. Abweichungen von der Mindestzahl sind mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abzustimmen.

DGUV: Betrieblicher Ersthelfer ↗ · § 26 mit Erläuterungen ↗

Quellen geprüft: 18.10.2026. Diese Planungshilfe ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung. Eingaben werden nicht an einen Berechnungsserver gesendet.